UA 283/05-2 ai-Index: MDE 13/073/2006 12.
September
2006
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Informationen zu UA 283/05 (MDE 13/052/2005, 1. November 2005, und MDE
13/073/2005, 25. November 2005)
TODESSTRAFE
/ DROHENDE HINRICHTUNG
Iran: Frau Shahla
Jahed, 35 jahre alt
Shahla Jahed
ist erneut in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden, nachdem der Oberste
Gerichtshof das gegen sie verhängte Todesurteil zum zweiten Mal bestätigt hat.
Sie war für schuldig befunden worden, 2002 die erste Ehefrau ihres Mannes
ermordet zu haben. Berichte deuten darauf hin, dass sie genötigt wurde, den
Mord zu „gestehen“.
Shahla Jahed war die
„zeitlich befristete Ehefrau“ von Nasser Mohammad-Khani,
einem ehemaligen Stürmer der iranischen Fußballnationalmannschaft und Manager
einer Fußballmannschaft in Teheran.
Ihr wird zur Last gelegt, Laleh Saharkhizan, die
„ständige Ehefrau“ von Nasser Mohammad-Khani,
erstochen zu haben. Shahla Jahed war ursprünglich
2004 zum Tod durch den Strang verurteilt worden, und der Oberste Gerichtshof
bestätigte dieses Urteil, nachdem ein von ihrer Familie eingelegtes
Rechtsmittel gegen das Todesurteil zurückgewiesen worden war. Der Rechtsanwalt
von Shahla Jahed schrieb daraufhin einen Brief an die
oberste Justizautorität des Landes, Ayatollah Mahmoud
Hashemi-Shahroudi, und forderte eine Überprüfung des
Hinrichtungsbefehls, da die Ermittlungen in dem Fall fehlerhaft gewesen seien.
Im November 2005 verfügte Ayatollah Mahmoud Hashemi-Shahroudi einen Hinrichtungsaufschub, um den Fall
überprüfen zu lassen.
Am
11. September 2006 bestätigten die Richter der 7. Abteilung des Obersten
Gerichtshofs Berichten zufolge das Todesurteil. Der Rechtsanwalt von Shahla Jahed erklärte dem Vernehmen nach, dass die Entscheidung
des Gerichts in schriftlicher Form vorliege und unterzeichnet sei sowie den
Familien von Shahla Jahed und Laleh Saharkhizan am 13. September 2006 zugestellt werde.
Shahla
Jahed soll zu Beginn der Ermittlungen den Mord
gestanden, während der Gerichtsverhandlung aber ihre Unschuld beteuert haben.
Nachdem ihr im Dezember 2004 eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in
ihrem Fall mitgeteilt worden war, erklärte sie Berichten zufolge: „Jeder weiß,
unter welchen Umständen ich mein Geständnis abgelegt habe“. Die Anklagebehörde
machte dem Vernehmen nach geltend, dass Shahla Jahed
die „ständige Ehefrau“, Laleh Saharkhizan, aus Eifersucht
getötet habe. Zunächst war Nasser Mohammad-Khani
der Komplizenschaft an dem Mord verdächtigt und mehrere Monate inhaftiert
worden, kam später aber frei. amnesty international befürchtet, dass Shahla Jahed zu ihrem „Geständnis“ gezwungen wurde.
Nach
iranischem Recht können Männer und Frauen sowohl „permanente“ als auch
„zeitlich befristete“ Ehen führen. Im Rahmen einer „zeitlich befristeten Ehe“
vereinbaren die Ehepartner eine bestimmte Dauer der Ehe; danach verliert die
Ehe automatisch ihre Gültigkeit.
amnesty
international wendet sich vorbehaltlos gegen die Todesstrafe, weil sie eine
Verletzung des Rechts auf Leben und des Rechts, keiner grausamen,
unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu
werden, darstellt; diese Rechte sind in der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte verankert. amnesty international vorliegenden Informationen
zufolge sind im Iran in diesem Jahr bislang 108 Personen – darunter zwei Frauen
– hingerichtet worden. Die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen könnte jedoch
noch weit höher liegen.
EMPFOHLENE
AKTIONEN: Schreiben Sie bitte
weitere E-Mails, Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie
·
darlegen,
dass amnesty international das Recht und die Verantwortung von Regierungen
anerkennt, mutmaßliche Straftäter strafrechtlich zu verfolgen, aber die
Todesstrafe ablehnt, da sie eine grausame, unmenschliche und erniedrigende
Strafe darstellt;
·
die
Behörden auffordern, die Hinrichtung von Shahla Jahed
zu stoppen und das gegen sie verhängte Todesurteil umgehend umzuwandeln;
·
sich
nach Einzelheiten des Gerichtsverfahrens, ihres Berufungsverfahrens und ihres
Rechtsbeistands erkundigen;
·
fordern,
dass die Angaben, denen zufolge Shahla Jahed zu einem
„Geständnis“ gezwungen wurde, zum Gegenstand einer Untersuchung gemacht werden,
deren Ergebnisse man anschließend veröffentlicht und deren Ziel es ist, die
Verantwortlichen zu ermitteln und vor Gericht zu stellen;
·
die iranische Regierung daran erinnern, dass unter Folter oder
Zwang abgelegte „Geständnisse“ laut Artikel 38 der iranischen Verfassung
verboten sind („Alle Formen von Folter, die angewendet werden, um ein
Geständnis oder Informationen zu erhalten, sind verboten“) und dass der Iran
ein Unterzeichnerstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und
politische Rechte ist und sich daher zur Einhaltung der dort festgelegten
Bestimmungen verpflichtet hat, darunter Artikel 7 („Niemand darf der Folter
oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
unterworfen werden“).
APPELLE AN:
Leader of the
Islamic Republic
The Office of
the Supreme Leader,
(Religionsführer - korrekte
englische Anrede: Your
Excellency)
Telefax: (00 98) 251 774 2228
E-Mail: info@leader.ir, istiftaa@wilayah.org
Head of the
Judiciary, Ministry of Justice, Park-e Shahr,
E-Mail: über http://www.iranjudiciary.org/contactus-feedback-fa.html
(1. Zeile: Name, 2. Zeile:
E-Mail-Adresse, 3. Zeile: Betreff)
KOPIEN AN:
President of the Islamic
The Presidency
(Staatspräsident - korrekte
Anrede: Your Excellency)
E-Mail: dr-ahmadinejad@president.ir oder über www.president.ir/email
Majles-e Shoura-ye Eslami
(Parlamentssprecher)
Telefax: (00 98) 21-646 1746
S.E. Herr Seyed Mohsen Nabavi, ao. u. bev. Botschafter
Strohgasse 14 c, 1030 Wien
Tel.: 712 26 50, 712 26 57
Fax: 713 57 33, 713 46 94
Telex: 131 718
E-mail: public@iranembassy-wien.at
Bitte
schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch,
Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions
schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Oktober
2006 keine Appelle mehr zu verschicken.
Textvorschlag:
(Der Textvorschlag ist nur als Anregung gedacht. Falls Ihre
Fremdsprachenkenntnisse ausreichen, dann verfassen Sie das Appellschreiben
bitte selbst! Je individueller die Briefe sind, desto besser!)
(Entsprechende
Anrede),
I am writing to you to say that I acknowledge that
governments have a responsibility to bring to justice those suspected of
criminal offences, but at the same time I would like to express my
unconditional opposition to the death penalty, as the ultimate cruel, inhuman
and degrading punishment and violation of the right to life.
Therefore I urge you to do everything possible to prevent
the execution of SHAHLA JAHED and to have her death sentence commuted
immediately.
Moreover, I ask you to let me have details of her trial, her
appeal and her legal representation.
I am deeply concerned at allegations that Shahla Jahed’s confession may have been coerced, and I call for an
investigation into the circumstances in which it was made, the methods and
findings of which should be made public. Anyone found to be responsible for
abuses should be brought to justice.
Permit me to remind you that confessions extracted under
duress are prohibited by Article 38 of the Constitution of Iran, which says
that “All forms of torture for the purpose of extracting confession or
acquiring information are forbidden”, and that Iran is a state party to the
International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR), of which Article
7 states that “No one shall be subjected to cruel, inhuman or degrading
punishment”.
I thank you for your attention.
Respectfully,