UA 283/05-1                                     ai-Index: MDE 13/073/2005                                     25. November 2005 – bs

 

Weitere Informationen zu UA 283/05 (MDE 13/052/2005, 1. November 2005)

 

TODESSTRAFE / DROHENDE HINRICHTUNG

 

Iran:                                        Frau Shahla Jahed, 35 Jahre alt


Shahla Jahed ist nach vorliegenden Informationen nicht mehr in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden.  Das gegen sie verhängte Todesurteil wurde ausgesetzt, solange ihr Fall überprüft wird. Die Überprüfung wurde anberaumt, nachdem der Rechtsanwalt von Shahla Jahed in einem Schreiben an die oberste Justizautorität des Landes, Ayatollah Mahmoud Hashemi-Shahroudi, eine Überprüfung der Hinrichtungsanordnung gefordert hatte, da die vorliegenden Beweise darauf hindeuteten, dass Shahla Jahed den ihr zur Last gelegten Mord nicht begangen hat. Ayatollah Mahmoud Hashemi-Shahroudi soll am Seitenrand dieses Briefes vermerkt haben, dass ein Hinrichtungsaufschub verfügt werden solle, um eine Überprüfung des Verfahrens zu ermöglichen. Weitere Einzelheiten über dieses Verfahren oder die dafür zuständigen Gremien sind nicht bekannt.

Shahla Jahed war die „zeitlich befristete Ehefrau“ von Nasser Mohammad-Khani, einem ehemaligen Stürmer der iranischen Fußballnationalmannschaft und Manager einer Fußballmannschaft in Teheran. Pressemeldungen zufolge war Shahla Jahed ursprünglich 2004 zum Tod durch den Strang verurteilt worden, nachdem man sie für schuldig befunden hatte, Laleh Saharkhizan, die „ständige Ehefrau“ von Nasser Mohammad-Khani, erstochen zu haben. Nach iranischem Recht können Männer und Frauen sowohl „per­manente“ als auch „zeitlich befristete“ Ehen führen. Im Rahmen einer „zeitlich befristeten Ehe“ vereinbaren die Ehepartner eine bestimmte Dauer der Ehe; danach verliert die Ehe automatisch ihre Gültigkeit.

Shahla Jahed soll zu Beginn der Ermittlungen den Mord gestanden, während der Gerichtsverhandlung aber ihre Unschuld beteuert haben. Nachdem ihr im Dezember 2004 eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in ihrem Fall mitgeteilt worden war, erklärte sie Berichten zufolge: „Jeder weiß, unter welchen Umständen ich mein Geständnis abgelegt habe“.

 

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

 

amnesty international wendet sich vorbehaltlos gegen die Todesstrafe, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt; diese Rechte sind in der Allgemeinen Erklä­rung der Menschenrechte verankert.

Unter Folter oder Zwang abgelegte „Geständnisse“ sind laut Artikel 38 der iranischen Verfassung verboten („Alle Formen von Folter, die angewendet werden, um ein Geständnis oder Informationen zu erhalten, sind verboten“). Auch das im Mai 2004 verabschiedete „Gesetz für die Respektierung legitimer Freiheiten und die Wahrung der Bürgerrechte“ verbietet Folter als Mittel zur Erzwingung von „Geständnissen“. Der Iran ist Unterzeichnerstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und hat sich daher zur Einhaltung der dort festgelegten Bestimmungen verpflichtet, darunter Artikel 7 („Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden“).


 

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte weitere E-Mails, Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • begrüßen, dass Shahla Jahed ein Hinrichtungsaufschub gewährt wurde, um ihren Fall zu überprüfen;
  • sich nach Einzelheiten bezüglich des Überprüfungsverfahrens erkundigen und fragen, welche Gremien daran beteiligt sein werden;
  • fordern, dass in dem Verfahren die Angaben überprüft werden, denen zufolge Shahla Jahed zu einem „Geständnis“ gezwungen wurde;
  • fordern, dass die Ergebnisse veröffentlicht sowie die Verantwortlichen ermittelt und vor Gericht gestellt werden;
  • die iranische Regierung daran erinnern, dass unter Folter oder Zwang abgelegte „Geständnisse“ laut Artikel 38 der iranischen Verfassung verboten sind („Alle Formen von Folter, die angewendet werden, um ein Geständnis oder Informationen zu erhalten, sind verboten“) und dass der Iran ein Unterzeichnerstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte ist und sich daher zur Einhaltung der dort festgelegten Bestimmungen verpflichtet hat, darunter Artikel 7 („Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden“);
  • fordern, dass das gegen Shahla Jahed verhängte Todesurteil aufgehoben wird.

 

APPELLE AN:

His Excellency Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei, Leader of the Islamic Republic, The Presidency, Palestine Avenue, Azerbaijan Intersection, Tehran, IRAN
(Religionsführer - korrekte englische Anrede: Your Excellency)
Telefax: (00 98) 251 7774 2228  („For the attention of the office of His Excellency, Ayatollah al Udhma Khamenei, Qom“)
E-Mail: info@wilayah.org, info@leader.ir, istiftaa@wilayah.org

His Excellency Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi, Head of the Judiciary, Ministry of Justice, Park-e Shahr, Tehran, IRAN (oberste Justizautorität - korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: irjpr@iranjudiciary.org (“Please forward to HE Ayatollah Shahroudi”) oder über www.iranjudiciary.org/feedback_en.html
Telefax: (00 98) 21-8879 6671, (00 98) 21-6640 4018, (00 98) 21-6640 4019

KOPIEN AN:

Hojatoleslam Mustafa Purmohammadi, Ministry of the Interior, Dr Fatemi Avenue, Teheran, IRAN
(Innenminister - korrekte Anrede: Your Excellency)
Telefax:  (00 98) 21-889 6203, (00 98) 21-889 9547, (00 98) 21- 665 0203
E-Mail: ravabetomomi@moi.gov.ir

Gholamali Haddad Adel, Majles-e Shoura-ye Eslami, Imam Khomeini Avenue, Tehran, IRAN
(Parlamentssprecher)   -   Telefax: (00 98) 21-646 1746

 

Botschaft der Islamischen Republik Iran; S.E. Herr  Seyed Mohsen Nabavi, ao. u. bev. Botschafter

Strohgasse 14 c, A-1030 Wien

Tel: +43-1-712 26 50, +43-1-712 26 57; Fax: +43-1-713 57 33, +43-1-713 46 94; Telex: 131 718; E-Mail: public@iranembassy-wien.at;

 

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. Januar 2006 keine Appelle mehr zu verschicken.

Textvorschlag:

 

(Der Textvorschlag ist nur als Anregung gedacht. Falls Ihre Fremdsprachenkenntnisse ausreichen, dann verfassen Sie das Appellschreiben bitte selbst! Je individueller die Briefe sind, desto besser!)

 

(Entsprechende Anrede),

I am writing to welcome reports that SHAHLA JAHED’s death sentence has been suspended pending a review of her case.

 

Please let me have detailed information about the scope of this review and the nature of the bodies taking part in it. The review should definitely include an investigation of allegations that Shahla Jahed was coerced into confessing to the murder.

 

Please see to it that the results of the review are made public and that anyone found to be responsible for the alleged coercion is brought to justice in due course.

 

In connection with this case, I would like to remind you and all the pertinent Iranian authorities that confessions extracted under duress are prohibited by Article 38 of the Constitution of Iran and by Article 9 of the Respect for Legitimate Freedoms and the Preservation of Civil Rights Act, passed in May 2004; and that Iran is a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR), of which Article 7 states that “No one shall be subjected to torture or to cruel, inhuman or degrading punishment”.

 

In view of the reasons expressed above, I call for Shahla Jahed’s death sentence to be overturned.

 

I am confident that you will intervene personally in this most important matter and thank you for your attention.

 

Yours respectfully,

 

Oder:

 

I am deeply relieved to hear that SHAHLA JAHED’s death sentence has been suspended in order to review her case. However, I would like to ask you to intensively investigate reports that her alleged confession was obtained under torture and duress. I have been informed that Article 38 of the Constitution of Iran prohibits extracting confessions under duress. I therefore hope that any persons found responsible for the alleged torture will be brought to justice.

 

Please see to it personally that Shahla Jahed will receive a fair trial and that she is released if found innocent. Even if she is found guilty of murder I hope that she will not be sentenced to death as I consider capital punishment as the ultimate cruel punishment that violates the dignity of the human being.

 

Yours faithfully,

 

HOME