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Wien/Hamburg - Im Iran soll einem
Zeitungsbericht zufolge eine Frau hingerichtet werden, die aus Notwehr ihren
Vergewaltiger getötet hat. Obwohl solche Fälle im Iran keine Seltenheit sind,
haben Menschenrechtler jedoch Hoffnung, die Exekution noch zu verhindern,
berichtet "Spiegel Online" am Sonntag. Bereits am Donnerstag berichtete dieStandard.at
vom Aufruf des Internationales Rettungskomittees für IranerInnen in dieser
Sache. Die 18-Jährige Studentin Nazanin und ihre Nichte waren im Mai 2005 in
Karadj von zwei Männern überfallen worden. Sie versuchten die beiden Mädchen
zu vergewaltigen. Nazanin wehrte sich und verletzt dabei einen der Täter
tödlich mit einem Messer. Für ein iranisches Gericht war dies ein Grund, die
junge Frau zum Tode zu verurteilen. Im Urteil hieß es laut der iranischen
Zeitung "Etemad": "Ein Exempel, damit keine Frau mehr es wagt,
ihre Hand gegen einen Mann zu erheben." Menschenrechtsorganisationen konnten bisher nicht
bestätigen, ob der Bericht stimmt. "Aber wir haben bereits mehrmals
Fälle verfolgt, die erstmals von "Etemad" berichtet wurden. Es ist
also davon auszugehen, dass die Geschichte wahr ist", so Ruth Jüttner,
Iran-Expertin von amnesty
international, zu "Spiegel Online". Vergleichsfälle Dass die Geschichte alles andere als abwegig ist, zeige
ein ganz ähnlicher Fall, so Jüttner. Im Juli 1997 drohte ein Mann der
Iranerin Afsaneh Norouzi, sie zu vergewaltigen. Norouzi wehrte sich und
tötete ihren Peiniger. Die iranischen Gerichte erkannten zuerst an, dass die
Frau aus Notwehr gehandelt hatte. Zum Tode wurde Norouzi dennoch verurteilt -
sieben Jahre später. Auf Druck internationaler Organisationen und iranischer
Menschenrechtsverbände wurde Norouzi schließlich begnadigt. "Was aber
juristisch nicht heißt, dass das Urteil aufgehoben wäre" erklärt Ruth
Jüttner. Rechtlose Situation Das Urteil gegen Afsaneh Norouzi führe eine grausame
Absurdität vor Augen: Wenn auch für eine Tötung aus Notwehr die Todesstrafe
verhängt werde, dann würde sich in Zukunft keine Frau mehr trauen, sich bei
einer Vergewaltigung zu wehren, sagte Jüttner. Und dennoch könne es dann
sein, dass sie zum Tode verurteilt wird: wegen Ehebruch. Auch wenn die Kommunikationskanäle in den Iran im Moment
sehr schwierig seien, sei es Menschenrechtsorganisationen in den vergangenen
Jahren öfters gelungen, Hinrichtungen im Iran zu verhindern oder zumindest
aufzuschieben. "Das ist immer ein Balanceakt und das Zusammenspiel
verschiedenster Kräfte", so Jüttner. "Oft hätten sich auch
Diplomaten von EU-Staaten im Iran direkt dafür eingesetzt, dass die
Verurteilten nicht hingerichtet werden. (APA) http://diestandard.at/?url=/?id=2302150 |