Christlichem Asylbewerber
droht Abschiebung in den Iran 10.07.2006
Von:
Evangelische Nachrichtenagentur idea
A n s b a c h (idea) – Ein
iranischer Asylbewerber soll in
seine Heimat abgeschoben werden, obwohl er bekennender Christ ist. Dort droht
ihm wegen Abfalls vom Islam die Ermordung. Nach Angaben seines Münchner
Freundeskreises „Soulsavers“ (Seelen-Retter) trat der 30jährige Reza Mamipourabri 1995 im Iran vom Islam zum Christentum über.
Reza Mamipourabri
Er sei deshalb mehrere Monate inhaftiert und
auch gefoltert worden. Nach der Freilassung sei er nach Deutschland geflohen,
wo er als Evangelist arbeite. Islamexperten sind überzeugt, daß
er bei einer Rückkehr in den Iran erneut verhaftet wird. Nach dem seit 1981
geltenden „islamischen Gesetz der Vergeltung“ könne jeder mit dem Tode bestraft
werden, der „den Propheten beleidigt“, etwa indem er sich vom Islam ab- und
einer „minderwertigen Religion“ zuwendet. Das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge hat Mamipourabris Asylantrag
bereits zweimal abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Ansbach bestätigte die
Rechtmäßigkeit, weil die Identität des Bewerbers nicht eindeutig festgestellt
werden konnte, da verschiedene Namen benutzt worden seien, so ein Sprecher.
Dagegen erklärt der Freundeskreis, das Gericht habe die Abschiebung im Jahr
2003 mit der Begründung zugelassen, daß Mamipourabri im Iran nicht gefährdet sei, wenn er sich
unauffällig verhalte und nicht zum Christentum bekenne. Gegen die Ablehnung
eines weiteren Asylfolgeantrags
durch das Bundesamt hat Mamipourabri wiederum
Beschwerde beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht. Die Verhandlung findet
am 26. Juli statt. Der Freundeskreis hat im Internet eine Unterschriftenaktion
zugunsten des Christen gestartet, um die Öffentlichkeit auf die drohende
Abschiebung hinzuweisen.
Droht ein zweiter
Fall Rahman?
Die Geschäftsführerin der deutschen Sektion von Christian Solidarity
International, Ingrid Seigis (München), vergleicht
den Fall mit dem des afghanischen Christen Abdul Rahman,
der ebenfalls vom Islam zum Christentum konvertierte, neun Jahre lang in
Deutschland lebte und nach seiner Rückkehr in die Heimat zum Tode verurteilt
wurde. Aufgrund internationaler Proteste kam Rahman
am 28. März frei und reiste nach Italien aus. „Soll es jetzt einen zweiten Fall
Abdul Rahman geben?“ fragt Seigis.
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