08.08.2006
Lesbe: Keine
Abschiebung in den Iran
Stuttgart (queer.de) - Eine 27-jährige iranische Lesbe aus dem Landkreis Ludwigsburg
darf nicht in den Iran abgeschoben werden. Das entschied gestern das
Stuttgarter Verwaltungsgericht. Die Richter argumentierten, dass die Iranerin
als lesbische Frau in ihrer Heimat sogar noch mehr gefährdet sei als
homosexuelle Männer. Sie habe durch eine "lebendige Schilderung ihrer
Identität" glaubhaft gemacht, dass sie durch ihre maskuline Erscheinung
und ihre Homosexualität unter dem Mullah-Regime Verfolgung bis hin zur
Todesstrafe ausgesetzt sei. Die Frau erklärte, sie habe im Iran keinen Tschador getragen und war für einen Mann gehalten worden,
wurde allerdings enttarnt. Als sie auf Kaution freigelassen wurde, ist sie im
September 2003 nach Deutschland geflohen. Die Behörden lehnten zunächst ihren
Asylantrag ab, woraufhin sie
klagte. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes ist rechtskräftig. (dk)
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