{"id":563,"date":"2018-05-24T19:08:36","date_gmt":"2018-05-24T17:08:36","guid":{"rendered":"http:\/\/iransos.com\/deutsch\/?p=563"},"modified":"2018-05-24T19:08:36","modified_gmt":"2018-05-24T17:08:36","slug":"amnesty-international-report-iran-2017-18","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iransos.com\/deutsch\/?p=563","title":{"rendered":"Amnesty International Report: Iran 2017\/18"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter \" src=\"http:\/\/iransos.com\/deutsch\/images\/2011\/a\/ai.jpg\" width=\"316\" height=\"134\" \/>24-05-2018 &#8211; Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit waren 2017 weiterhin stark eingeschr\u00e4nkt. Die Beh\u00f6rden inhaftierten zahlreiche Personen, die friedlich Kritik ge\u00e4u\u00dfert hatten. Die Gerichtsverfahren waren in aller Regel unfair. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren noch immer an der Tagesordnung und blieben straflos.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more-->Es wurden weiterhin Auspeitschungen, Amputationen und andere grausame K\u00f6rperstrafen vollstreckt. Die Beh\u00f6rden billigten, dass Menschen wegen ihres Geschlechts, ihres Glaubens, ihrer politischen \u00dcberzeugung, ethnischen Zugeh\u00f6rigkeit, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentit\u00e4t oder einer Behinderung in starkem Ma\u00dfe diskriminiert und Opfer von Gewalt wurden. Hunderte Menschen wurden hingerichtet, einige von ihnen in der \u00d6ffentlichkeit. Tausende sa\u00dfen weiterhin in den Todeszellen, darunter Personen, die zur Tatzeit noch minderj\u00e4hrig waren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">HINTERGRUND<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im M\u00e4rz 2017 verl\u00e4ngerte der UN-Menschenrechtsrat das Mandat der UN-Sonderberichterstatterin \u00fcber die Menschenrechtssituation im Iran. Die iranische Regierung verweigerte sowohl der Sonderberichterstatterin als auch anderen UN-Experten weiterhin die Einreise.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Mai wurde Pr\u00e4sident Hassan Rohani f\u00fcr eine zweite Amtszeit gew\u00e4hlt. Der Wahl ging ein Zulassungsprozess voraus, der von Diskriminierung gepr\u00e4gt war: Der W\u00e4chterrat schloss Hunderte Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihres Glaubens oder ihrer politischen \u00dcberzeugung von einer Kandidatur aus. Dass Personen, die f\u00fcr schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sein sollen, zu Ministern ernannt wurden, stie\u00df in der \u00d6ffentlichkeit auf Kritik.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die EU und die iranische Regierung berieten \u00fcber eine Wiederaufnahme des Menschenrechtsdialogs. Gleichzeitig verb\u00fc\u00dften mehrere iranische Menschenrechtsverteidiger Gef\u00e4ngnisstrafen, weil sie Kontakt zu Vertretern der EU und der UN hatten. Die Regierungen Australiens, Schwedens, der Schweiz und weiterer L\u00e4nder nahmen bilaterale Gespr\u00e4che mit dem Iran \u00fcber Menschenrechte auf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ende Dezember 2017 gingen Tausende Menschen auf die Stra\u00dfe, um gegen Armut, Korruption und politische Unterdr\u00fcckung zu protestieren. Es waren die gr\u00f6\u00dften Kundgebungen gegen die iranische F\u00fchrung seit 2009.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">RECHTE AUF MEINUNGS-, VEREINIGUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Regierung beschnitt 2017 weiterhin massiv die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Zahlreiche friedliche Regierungskritiker wurden aufgrund von vage formulierten Anklagen, die sich auf die nationale Sicherheit bezogen, inhaftiert. Betroffen waren Oppositionelle, Journalisten, Blogger, Studierende, Filmemacher, Musiker, Schriftsteller, Menschenrechtsverteidiger, Frauenrechtlerinnen und Aktivisten, die sich f\u00fcr die Rechte ethnischer und religi\u00f6ser Minderheiten einsetzten. Im Visier standen au\u00dferdem Umweltsch\u00fctzer, Gewerkschafter, Gegner der Todesstrafe, Rechtsanw\u00e4lte sowie Aktivisten, die Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung f\u00fcr Massenhinrichtungen und das Verschwindenlassen von Menschen in den 1980er Jahren forderten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Viele gewaltlose politische Gefangene traten 2017 in den Hungerstreik, um gegen ihre unrechtm\u00e4\u00dfige Inhaftierung zu protestieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach den Protestdemonstrationen, die Ende Dezember 2017 im ganzen Land ausbrachen, nahmen die Beh\u00f6rden Hunderte von Menschen fest. Es gab Berichte, wonach Sicherheitskr\u00e4fte mit Schusswaffen und anderer exzessiver Gewaltanwendung gegen Protestierende vorgingen und unbewaffnete Demonstrierende t\u00f6teten oder verletzten. Am 31. Dezember sperrte der Minister f\u00fcr Information und Kommunikationstechnologie den Zugang zum beliebten Internet-Nachrichtendienst\u00a0<em>Telegram<\/em>\u00a0und zum Bilder- und Videodienst\u00a0<em>Instagram<\/em>, die beide von Aktivisten genutzt wurden, um die Proteste bekanntzumachen und zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bereits zuvor hatten die Justizbeh\u00f6rden st\u00e4ndig Druck auf das Ministerium f\u00fcr Information und Kommunikationstechnologie ausge\u00fcbt, um Forderungen gegen\u00fcber den Betreibern von\u00a0<em>Telegram<\/em>durchzusetzen. Diese sollten ihre Server in den Iran zur\u00fcckverlagern und Zehntausende Konten l\u00f6schen, die nach Ansicht der Justizbeh\u00f6rden &#8220;die nationale Sicherheit bedrohen&#8221; oder &#8220;religi\u00f6se Werte beleidigen&#8221;.\u00a0<em>Telegram<\/em>\u00a0wies beide Forderungen zur\u00fcck.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weitere beliebte Internetseiten sozialer Medien wie\u00a0<em>Facebook<\/em>,\u00a0<em>Twitter<\/em>\u00a0und\u00a0<em>YouTube<\/em>\u00a0blieben blockiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Vorfeld der Pr\u00e4sidentschaftswahl im Mai 2017 sahen sich Journalisten und Blogger einer erneuten Welle harter Verh\u00f6re, willk\u00fcrlicher Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Besonders lange Gef\u00e4ngnisstrafen drohten ihnen, wenn sie\u00a0<em>Telegram<\/em>\u00a0nutzten, in einigen F\u00e4llen betrugen sie mehr als zehn Jahre.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch die Freiheit, sich musikalisch auszudr\u00fccken, blieb stark eingeschr\u00e4nkt. Frauen durften weiterhin nicht in der \u00d6ffentlichkeit singen, und die Beh\u00f6rden verboten zahlreiche Konzerte. Im August 2017 forderten Hunderte K\u00fcnstler Pr\u00e4sident Rohani auf, die Beschr\u00e4nkungen aufzuheben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es gab weiterhin gewaltsame Razzien bei privaten Feiern, an denen sowohl M\u00e4nner als auch Frauen teilnahmen. Hunderte junger Menschen wurden deswegen festgenommen und viele zu Auspeitschungen verurteilt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach wie vor wurden alle Medien zensiert und ausl\u00e4ndische Satellitensender gest\u00f6rt. Die Justizbeh\u00f6rden verst\u00e4rkten die Schikanen gegen Journalisten, die f\u00fcr den persischen Dienst der BBC t\u00e4tig waren. Sie froren die Verm\u00f6gen von 152 Journalisten ein, die f\u00fcr die BBC arbeiteten oder gearbeitet hatten, und verboten ihnen, Finanzgesch\u00e4fte zu t\u00e4tigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Vereinigung iranischer Journalisten blieb weiterhin suspendiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zahlreiche junge Menschen waren nach wie vor von h\u00f6herer Bildung ausgeschlossen, weil sie sich friedlich engagiert hatten, obwohl Pr\u00e4sident Rohani im Wahlkampf versprochen hatte, das Verbot aufzuheben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unabh\u00e4ngige Gewerkschaften waren noch immer verboten, und mehrere Gewerkschafter sa\u00dfen ungerechtfertigt im Gef\u00e4ngnis. Die Sicherheitskr\u00e4fte unterdr\u00fcckten weiterhin gewaltsam friedliche Protestaktionen von Arbeitern, auch am Internationalen Tag der Arbeit.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zahlreiche Umweltschutzaktivisten wurden zum Verh\u00f6r einbestellt, festgenommen und strafrechtlich verfolgt, weil sie sich an friedlichen Protestaktionen gegen Luftverschmutzung, die Austrocknung von Seen, Flussumleitungen und M\u00fcllkippen beteiligt hatten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Oppositionsf\u00fchrer Mehdi Karroubi und Mir Hossein Mussawi sowie dessen Ehefrau Zahra Rahnavard standen noch immer ohne Anklage oder Gerichtsverfahren unter Hausarrest, der 2011 gegen sie verh\u00e4ngt worden war.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es war nach wie vor \u00fcblich, Inhaftierte zu foltern oder anderweitig zu misshandeln, insbesondere w\u00e4hrend Verh\u00f6ren. Gefangene, die sich im Gewahrsam des Ministeriums f\u00fcr Geheimdienste oder der Revolutionsgarden befanden, mussten routinem\u00e4\u00dfig lange Zeitr\u00e4ume in Einzelhaft verbringen, was den Tatbestand der Folter erf\u00fcllte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vorw\u00fcrfen von Inhaftierten, dass sie gefoltert worden seien, gingen die Beh\u00f6rden grunds\u00e4tzlich nicht nach, und unter Folter erpresste &#8220;Gest\u00e4ndnisse&#8221; wurden vor Gericht weiterhin als Beweismittel anerkannt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Justizbeh\u00f6rden verweigerten Gefangenen, die aus politischen Gr\u00fcnden inhaftiert waren, h\u00e4ufig eine angemessene medizinische Behandlung. In vielen F\u00e4llen geschah dies, um Gefangene zu bestrafen oder zu &#8220;Gest\u00e4ndnissen&#8221; zu zwingen, was den Tatbestand der Folter erf\u00fcllte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gefangene waren grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen ausgesetzt. Sie sa\u00dfen in \u00fcberf\u00fcllten Zellen, hatten nur begrenzten Zugang zu warmem Wasser und litten unter schlechtem Essen, unzureichenden Schlafgelegenheiten, Ungeziefer und mangelnder Bel\u00fcftung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zwischen Juli und September 2017 traten im\u00a0<em>Raja\u2019i Shahr-<\/em>Gef\u00e4ngnis in Karadsch mehr als ein Dutzend politische Gefangene in einen ausgedehnten Hungerstreik, um gegen ihre katastrophalen Haftbedingungen zu protestieren. Als Vergeltungsma\u00dfnahme verweigerte man einigen von ihnen die medizinische Versorgung, verlegte sie in Einzelhaft oder klagte sie erneut wegen Straftaten an.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">GRAUSAME, UNMENSCHLICHE ODER ERNIEDRIGENDE STRAFEN<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Justizbeh\u00f6rden verh\u00e4ngten und vollstreckten weiterhin grausame und unmenschliche Strafen, die Folter gleichkamen. In einigen F\u00e4llen wurden die Strafen \u00f6ffentlich vollstreckt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zahlreiche Personen, unter ihnen auch Minderj\u00e4hrige, erhielten Strafen von bis zu 100 Peitschenhieben. Sie wurden wegen Diebstahls oder t\u00e4tlichen Angriffen verurteilt, aber auch wegen Taten, die laut V\u00f6lkerrecht nicht strafbar sind, wie z. B. au\u00dfereheliche Beziehungen, Anwesenheit bei Feiern, an denen sowohl M\u00e4nner als auch Frauen teilnehmen, Essen in der \u00d6ffentlichkeit w\u00e4hrend des Fastenmonats Ramadan oder Teilnahme an friedlichen Protestkundgebungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Januar 2017 erhielt der Journalist Hossein Movahedi in Najaf Abad (Provinz Isfahan) 40 Peitschenhiebe. Nach Ansicht des Gerichts hatte er ungenau \u00fcber die Zahl der Motorr\u00e4der berichtet, die die Polizei in der Stadt beschlagnahmt hatte. Im August 2017 verurteilte ein Gericht in der Provinz Markazi den Gewerkschafter Shapour Ehsanirad zu 30 Peitschenhieben und sechs Monaten Gef\u00e4ngnis, weil er an einer Protestaktion gegen ungerechte Arbeitsbedingungen teilgenommen hatte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Februar 2017 best\u00e4tigte der Oberste Gerichtshof das Urteil eines Strafgerichts in der Provinz Kohgiluye und Boyer-Ahmad, das die Blendung einer Frau verf\u00fcgt hatte. Sie war zu dieser Vergeltungsstrafe<em>\u00a0(qesas)<\/em>verurteilt worden, weil sie eine andere Frau geblendet hatte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gerichte verh\u00e4ngten in zahlreichen F\u00e4llen Amputationsstrafen, die vom Obersten Gerichtshof best\u00e4tigt wurden. Im April amputierte man Hamid Moinee in Schiraz (Provinz Fars) eine Hand und richtete ihn zehn Tage sp\u00e4ter hin. Er war wegen Mordes und Raubes schuldig gesprochen worden. Es gab mindestens vier weitere Amputationen wegen Raubes.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Beh\u00f6rden vollstreckten auch erniedrigende Strafen. So wurden im April 2017 drei M\u00e4nner, denen Entf\u00fchrung und andere Straftaten vorgeworfen wurden, durch die Stra\u00dfen von Dehloran (Provinz Ilam) getrieben. Ihre H\u00e4nde waren gefesselt, und sie trugen Wasserkannen um den Hals, die zur Toilettensp\u00fclung benutzt wurden. Im Juli wurden acht M\u00e4nner in Pakdasht (Provinz Teheran) auf \u00e4hnliche Weise gedem\u00fctigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Mai 2017 verurteilte ein Strafgericht in der Hauptstadt Teheran eine Frau wegen einer au\u00dferehelichen Beziehung zu zwei Jahren Leichenwaschung und 74 Peitschenhieben. Der Mann wurde zu 99 Peitschenhieben verurteilt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">UNFAIRE GERICHTSVERFAHREN<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Gerichtsverfahren, auch solche, die mit Todesurteilen endeten, waren grunds\u00e4tzlich unfair. Die Rechenschaftspflicht der Justiz war nicht gew\u00e4hrleistet, weil entsprechende unabh\u00e4ngige Mechanismen fehlten. Es bestand weiterhin Grund zu der Annahme, dass Richter lediglich aufgrund ihrer politischen Ansichten und ihrer N\u00e4he zu Geheimdienstorganen ernannt wurden und nicht \u00fcber die notwendige juristische Qualifikation verf\u00fcgten. Dies betraf insbesondere Richter, die Revolutionsgerichten vorsa\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Beh\u00f6rden setzten sich st\u00e4ndig \u00fcber die Bestimmungen hinweg, die die Strafprozessordnung von 2015 f\u00fcr ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Verfahren vorsah, wie das Recht auf einen Rechtsbeistand unmittelbar nach der Festnahme und w\u00e4hrend der Untersuchungshaft. Die Beh\u00f6rden nutzten Paragraph 48 der Strafprozessordnung, um Gefangenen einen Rechtsbeistand ihrer Wahl zu verweigern. Rechtsanw\u00e4lten wurde mitgeteilt, ihr Name stehe nicht auf der Liste der von der Obersten Justizautorit\u00e4t zugelassenen Anw\u00e4lte. Die Liste wurde jedoch nicht zug\u00e4nglich gemacht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gerichtsverfahren, vor allem Verhandlungen vor Revolutionsgerichten, fanden nach wie vor unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit statt und waren extrem kurz. Manchmal dauerte ein Verfahren nur wenige Minuten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ausl\u00e4nder und Iraner mit doppelter Staatsangeh\u00f6rigkeit wurden weiterhin willk\u00fcrlich festgenommen und inhaftiert. Ihre Gerichtsverfahren waren grob unfair und endeten mit langen Gef\u00e4ngnisstrafen. Man warf ihnen vor, sich an einem vom Ausland gesteuerten &#8220;Infiltrationsprojekt&#8221;\u00a0beteiligt zu haben. H\u00e4ufig wurden vage formulierte Anklagen unter Verweis auf die nationale Sicherheit erhoben, obwohl die Betroffenen lediglich friedlich ihre Rechte auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung und Vereinigungsfreiheit ausge\u00fcbt hatten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">RECHT AUF RELIGIONS- UND GLAUBENSFREIHEIT<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit wurde sowohl durch Gesetze als auch im t\u00e4glichen Leben systematisch verletzt. Die Beh\u00f6rden zwangen weiterhin Personen aller Glaubensrichtungen einen Kodex f\u00fcr Verhalten in der \u00d6ffentlichkeit auf, der auf einer strikten Auslegung des schiitischen Islams gr\u00fcndete. Muslime, die keine Schiiten waren, durften weder f\u00fcr das Amt des Pr\u00e4sidenten kandidieren noch andere hochrangige politische \u00c4mter bekleiden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die systematischen Angriffe auf die Glaubensgemeinschaft der Baha\u2019i setzten sich 2017 fort, dazu z\u00e4hlten willk\u00fcrliche Festnahmen, lange Haftzeiten, Folter und andere Misshandlungen. Die Beh\u00f6rden ordneten die Schlie\u00dfung von Unternehmen im Besitz von Baha\u2019i an, beschlagnahmten Verm\u00f6gen von Baha\u2019i und verweigerten Anh\u00e4ngern dieser Glaubensgemeinschaft weiterhin den Zugang zu Universit\u00e4ten und zu einer Besch\u00e4ftigung im \u00f6ffentlichen Dienst. Staatliche Stellen sch\u00fcrten regelm\u00e4\u00dfig Hass und Gewalt gegen die Minderheit, indem sie Baha\u2019i als &#8220;ketzerisch&#8221; und &#8220;schmutzig&#8221; verunglimpften. Die Tatsache, dass zwei M\u00e4nner, die gestanden hatten, Farhang Amiri wegen seines Baha\u2019i-Glaubens ermordet zu haben, im Juni 2017 gegen Kaution freikamen, bot einmal mehr Anlass zu der Sorge, dass Hassverbrechen straffrei blieben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Andere religi\u00f6se Minderheiten, die in der Verfassung nicht anerkannt waren, wie die\u00a0<em>Ahl-e Haq<\/em>\u00a0wurden im Bildungswesen, auf dem Arbeitsmarkt und in anderen Bereichen ebenfalls systematisch diskriminiert und wegen Aus\u00fcbung ihres Glaubens verfolgt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Recht, eine Religion zu wechseln oder aufzugeben, wurde weiterhin verletzt. Personen, die zum Christentum \u00fcbergetreten waren, erhielten hohe Gef\u00e4ngnisstrafen, die in einigen F\u00e4llen von zehn bis 15 Jahren reichten. Es gab weiterhin Razzien in Hauskirchen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Gonabadi<\/em>-Derwische erhielten Gef\u00e4ngnisstrafen und erlebten Angriffe auf ihre Gebetsh\u00e4user. Einige verloren ihren Arbeitsplatz aufgrund willk\u00fcrlicher K\u00fcndigungen, andere durften sich nicht an Universit\u00e4ten einschreiben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Personen, die sich zum Atheismus bekannten, konnten jederzeit willk\u00fcrlich festgenommen, inhaftiert, gefoltert und anderweitig misshandelt werden. Sie liefen Gefahr, wegen &#8220;Apostasie&#8221; (Abfall vom Glauben) zum Tode verurteilt zu werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sunniten berichteten erneut \u00fcber Diskriminierung. So galten f\u00fcr das Abhalten eigener Gebete am Feiertag\u00a0<em>Eid al-Fitr\u00a0<\/em>Beschr\u00e4nkungen, und sie waren von hochrangigen \u00c4mtern ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In Abweichung vom iranischen Recht hob der Verwaltungsgerichtshof im Oktober 2017 die Mitgliedschaft von Sepanta Niknam, einem Zorastrier, im Stadtrat von Yazd auf. Das Gericht st\u00fctzte sich dabei auf die Ansicht des Vorsitzenden des W\u00e4chterrats, der erkl\u00e4rte, das Scharia-Recht verbiete, dass ein Nichtmuslim \u00fcber Muslime regiere.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mindestens zwei Menschen wurden wegen der friedlichen Aus\u00fcbung ihres Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit zum Tode verurteilt (siehe unten).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">DISKRIMINIERUNG \u2013 ETHNISCHE MINDERHEITEN<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Irans ethnische Minderheiten, darunter arabische Ahwazi, Aserbaidschaner, Belutschen, Kurden und Turkmenen, wurden weiterhin systematisch diskriminiert. Dies betraf vor allem ihren Zugang zu Bildung, zum Arbeitsmarkt, zu angemessenem Wohnraum und zu politischen \u00c4mtern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Verarmung und Ausgrenzung ethnischer Minderheiten wurde dadurch verst\u00e4rkt, dass die Beh\u00f6rden Regionen, in denen Minderheiten lebten, wirtschaftlich nach wie vor vernachl\u00e4ssigten. In der Provinz Sistan und Belutschistan berichteten viele Dorfbewohner, dass es ihnen an Wasser, Elektrizit\u00e4t, Schulen und Gesundheitseinrichtungen mangele. In der verarmten Provinz waren die Analphabetenquote bei M\u00e4dchen und die Kindersterblichkeit sehr hoch.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In Grundschulen und weiterf\u00fchrenden Schulen wurde weiterhin nur auf Persisch unterrichtet, was dazu f\u00fchrte, dass in Gebieten, in denen Minderheiten lebten, die Quote der Schulabbrecher h\u00f6her war als anderswo.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr Kritik sorgte weiterhin, dass keine Ma\u00dfnahmen ergriffen wurden, um eine Selbstverwaltung von Minderheiten zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Angeh\u00f6rigen ethnischer Minderheiten, die die Verletzung ihrer Rechte kritisierten, drohten willk\u00fcrliche Inhaftierung, Folter und andere Misshandlungen, grob unfaire Gerichtsverfahren, Gef\u00e4ngnisstrafen und die Todesstrafe. Geheimdienste und Sicherheitsorgane beschuldigten Aktivisten, die sich f\u00fcr die Rechte von Minderheiten einsetzten, sie w\u00fcrden &#8220;separatistische Str\u00f6mungen&#8221; unterst\u00fctzen, die Irans territoriale Integrit\u00e4t bedrohten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Iranische Grenzsch\u00fctzer schossen weiterhin rechtswidrig auf zahlreiche unbewaffnete kurdische M\u00e4nner, die im irakisch-iranischen Grenzgebiet als Tr\u00e4ger\u00a0<em>(kulbar)\u00a0<\/em>arbeiteten. Obwohl dabei Menschen get\u00f6tet und verletzt wurden, mussten die Verantwortlichen keinerlei Strafen bef\u00fcrchten. Im September 2017 kam es in Baneh und Sanandaj zu Protesten, nachdem zwei Tr\u00e4ger erschossen worden waren. Die Sicherheitskr\u00e4fte gingen gewaltsam gegen die Demonstrierenden vor und nahmen mehr als ein Dutzend Menschen fest.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im September 2017 war die Polizei in der gesamten Provinz Kurdistan sehr stark pr\u00e4sent, als Angeh\u00f6rige der kurdischen Minderheit Kundgebungen abhielten, um das Unabh\u00e4ngigkeitsreferendum der Kurden im Nordirak zu unterst\u00fctzen. Dabei wurden Berichten zufolge \u00fcber ein Dutzend Personen festgenommen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Vorfeld des Feiertags\u00a0<em>Eid al-Fitr<\/em>\u00a0wurden im Juni Sicherheitskr\u00e4fte nach Ahwaz abgeordnet, um Versammlungen zu verhindern. Geplant waren Solidarit\u00e4tsveranstaltungen zur Unterst\u00fctzung von Familien arabischer Ahwazi, die aus politischen Gr\u00fcnden im Gef\u00e4ngnis sa\u00dfen oder hingerichtet worden waren. Mehr als ein Dutzend Personen wurden willk\u00fcrlich festgenommen, viele weitere zu Verh\u00f6ren einbestellt. Der Menschenrechtsverteidiger Mohammad Ali Amouri, der zur Ahwazi-Minderheit geh\u00f6rt, sa\u00df weiterhin in der Todeszelle.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<p style=\"text-align: justify;\">DISKRIMINIERUNG \u2013 RECHTE VON FRAUEN UND M\u00c4DCHEN<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Frauen wurden weiterhin systematisch diskriminiert, sowohl durch Gesetze als auch im t\u00e4glichen Leben, besonders bei Scheidungen und Erbschaftsangelegenheiten, beim Zugang zum Arbeitsmarkt und zu politischen \u00c4mtern sowie bei der Anwendung des Strafgesetzes.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gewalttaten gegen Frauen und M\u00e4dchen, wie h\u00e4usliche Gewalt und Fr\u00fch- und Zwangsverheiratungen, waren weit verbreitet und wurden nicht geahndet. Geschlechtsspezifische Gewalt war weiterhin nicht strafbar. Ein entsprechender Gesetzentwurf war seit 2012 anh\u00e4ngig. Das gesetzliche Heiratsalter f\u00fcr M\u00e4dchen lag nach wie vor bei 13 Jahren. V\u00e4ter und Gro\u00dfv\u00e4ter konnten bei Gericht eine Erlaubnis einholen, wenn sie M\u00e4dchen noch fr\u00fcher verheiraten wollten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der W\u00e4chterrat lie\u00df keine der 137 Frauen, die bei der Pr\u00e4sidentschaftswahl antreten wollten, f\u00fcr eine Kandidatur zu. Nach der Wahl berief Pr\u00e4sident Rohani keine Frau in sein Kabinett, trotz entsprechender Forderungen aus der Zivilgesellschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aufgrund des gesetzlichen Zwangs, ein Kopftuch (Hidschab) zu tragen, standen Frauen im Visier von Polizei und paramilit\u00e4rischen Kr\u00e4ften. Sie wurden schikaniert und festgenommen, wenn Haarstr\u00e4hnen unter ihrem Kopftuch hervorschauten, wenn sie stark geschminkt waren oder eng anliegende Kleidung trugen. Frauen, die sich gegen die Kopftuchpflicht einsetzten, wurden Opfer staatlich unterst\u00fctzter Verleumdungskampagnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Gesetzgebung verweigerte iranischen Frauen, die mit Ausl\u00e4ndern verheiratet sind, weiterhin das Recht, ihre Staatsangeh\u00f6rigkeit auf ihre Kinder zu \u00fcbertragen, w\u00e4hrend iranischen M\u00e4nnern, die mit Ausl\u00e4nderinnen verheiratet sind, dieses Recht zustand.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Trotz wachsenden \u00f6ffentlichen Drucks lehnten es die Beh\u00f6rden weiterhin ab, in Fu\u00dfballstadien Zuschauerinnen zuzulassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Frauen hatten weiterhin M\u00fche, bezahlbare moderne Verh\u00fctungsmittel zu erhalten, weil das Budget des staatlichen Familienplanungsprogramms 2012 gek\u00fcrzt und seitdem nicht wieder aufgestockt worden war. Im Oktober 2017 beschloss das Parlament ein Gesetz, das strikte Auflagen enthielt, was die Weitergabe von Informationen \u00fcber Verh\u00fctungsmittel anging.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Beh\u00f6rden \u00fcberwachten und beschr\u00e4nkten weiterhin Auslandsreisen von Frauenrechtlerinnen. Im August 2017 wurde Alieh Motalebzadeh zu drei Jahren Gef\u00e4ngnis verurteilt, weil sie in Georgien an einem Workshop zum Thema &#8220;St\u00e4rkere Teilhabe von Frauen und Wahlen&#8221; teilgenommen hatte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">DISKRIMINIERUNG \u2013 MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN UND MENSCHEN MIT HIV<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im M\u00e4rz 2017 \u00fcberpr\u00fcfte der UN-Ausschuss f\u00fcr die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Situation im Iran. Er verurteilte die staatliche Diskriminierung und Gewalt gegen Menschen mit k\u00f6rperlichen und geistigen Behinderungen, stellte eine v\u00f6llig unzureichende Umsetzung der Standards f\u00fcr Barrierefreiheit fest und kritisierte, dass die Beh\u00f6rden angemessene Anpassungen am Arbeitsplatz verweigerten. Alarmiert zeigte sich der Ausschuss \u00fcber Berichte, wonach Menschen mit Behinderungen zwangseingewiesen wurden, und Personen, denen man eine Behinderung unterstellte, z. B. wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentit\u00e4t, einer Zwangsbehandlung unterzogen wurden.\u00a0Im Dezember 2017 verabschiedete das Parlament ein Gesetz zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sollte es in vollem Umfang umgesetzt werden, w\u00fcrde es die Zug\u00e4nglichkeit und den Zugang zu Bildung, Wohnungen, Gesundheitsversorgung und dem Arbeitsmarkt verbessern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im August 2017 legte das Bildungsministerium diskriminierende Kriterien fest, um die Eignung von Kandidaten f\u00fcr den Schuldienst zu bestimmen. Zu den Ausschlusskriterien z\u00e4hlten Krankheiten, Schielen, Muttermale im Gesicht, geringe K\u00f6rpergr\u00f6\u00dfe und \u00dcbergewicht. Nach massivem \u00f6ffentlichem Protest versprach das Ministerium eine \u00dcberarbeitung der Kriterien, teilte jedoch mit, Personen mit HIV w\u00fcrden auf jeden Fall vom Schuldienst ausgeschlossen, weil ihnen die &#8220;moralischen Qualifikationen&#8221; fehlten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">TODESSTRAFE<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Beh\u00f6rden richteten 2017 erneut Hunderte von Menschen nach unfairen Gerichtsverfahren hin. Einige Exekutionen fanden \u00f6ffentlich statt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Beh\u00f6rden bezeichneten friedliche Kampagnen gegen die Todesstrafe weiterhin als &#8220;unislamisch&#8221; und schikanierten und inhaftierten Aktivisten, die sich gegen die Todesstrafe einsetzten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mehrheit der Hingerichteten war wegen Drogendelikten ohne Todesfolge zum Tode verurteilt worden. Im Oktober 2017 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das die Drogenmenge, die Voraussetzung f\u00fcr ein Todesurteil ist, erh\u00f6hte. F\u00fcr zahlreiche Drogendelikte war die Todesstrafe jedoch weiterhin zwingend vorgeschrieben. Das neue Gesetz sollte auch r\u00fcckwirkend gelten, es blieb jedoch unklar, ob die Beh\u00f6rden beabsichtigten, Todesurteile von bereits in der Todeszelle sitzenden Gefangenen umzuwandeln.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Hinrichtungen von vier Personen, die zum Tatzeitpunkt minderj\u00e4hrig waren, lie\u00dfen sich best\u00e4tigen. Gleiches galt f\u00fcr 92 F\u00e4lle von zur Tatzeit minderj\u00e4hrigen Straft\u00e4tern, die sich in den Todeszellen befanden. Es war jedoch davon auszugehen, dass die tats\u00e4chlichen Zahlen wesentlich h\u00f6her lagen. Mehrere Hinrichtungen wurden angesetzt und nach \u00f6ffentlichen Protesten in letzter Minute verschoben. Wiederaufnahmeverfahren gegen jugendliche Straft\u00e4ter nach Paragraph 91 des islamischen Strafgesetzbuchs von 2013 f\u00fchrten zu erneuten Todesurteilen, weil Gerichte die &#8220;Reife&#8221; der Angeklagten zur Tatzeit willk\u00fcrlich beurteilten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Todesstrafe wurde weiterhin wegen vage formulierter Anklagen verh\u00e4ngt, wie &#8220;Beleidigung des Propheten&#8221;, &#8220;Feindschaft zu Gott&#8221; und &#8220;F\u00f6rderung von Verdorbenheit auf Erden&#8221;.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im August 2017 wurde der gewaltlose politische Gefangene Mohammad Ali Taheri, der die spirituelle Gruppe\u00a0<em>Erfan-e Halgheh<\/em>\u00a0gegr\u00fcndet hatte, zum zweiten Mal wegen &#8220;F\u00f6rderung von Verdorbenheit auf Erden&#8221; zum Tode verurteilt. Im Oktober hob der Oberste Gerichtshof das Todesurteil gegen ihn auf. Er blieb weiterhin in Einzelhaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die gewaltlose politische Gefangene Marjan Davari wurde im M\u00e4rz 2017 zum Tode verurteilt wegen &#8220;F\u00f6rderung von Verdorbenheit auf Erden&#8221; in Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft in der religi\u00f6sen Gruppe\u00a0<em>Eckankar<\/em>, f\u00fcr die sie auch Texte \u00fcbersetzt hatte. Der Oberste Gerichtshof hob das Todesurteil auf und verwies den Fall zur Wiederaufnahme des Verfahrens an das Revolutionsgericht in Teheran zur\u00fcck.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das islamische Strafgesetzbuch sah weiterhin Steinigung als Hinrichtungsmethode vor.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Einige einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen konnten weiterhin mit der Todesstrafe geahndet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>24-05-2018 &#8211; Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit waren 2017 weiterhin stark eingeschr\u00e4nkt. Die Beh\u00f6rden inhaftierten zahlreiche Personen, die friedlich Kritik ge\u00e4u\u00dfert hatten. 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