Tag Archiv für An Amnesty international

An Amnesty international : Steinigung von zwei Menschen im Iran 

Wien am, 08.11.2006 – IranSOS – Obwohl in der modernen Welt Steinigung wie ein längst überwundenes unmenschliches Relikt einer dunklen Vergangenheit anmutet, ist dieser Strafe noch immer im iranischen Strafgesetz ein Kapitel gewidmet. Die herrschende Regierung bestreitet zwar, dass sie exekutiert wird, eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht. Sie kann jederzeit wieder verhängt werden.

An: Amnesty international,
 
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
 Die  staatliche Nachrichtenagentur ILNA hat am 05.11.06 eine Petition gegen Steinigung im Iran veröffentlicht, welche von einer Initiativgruppe gegen Steinigung im Iran stammt. Hiermit möchten wir Ihnen eine Übersetzung dieser Nachricht zusenden.
 
Obwohl in der modernen Welt Steinigung wie ein längst überwundenes unmenschliches Relikt einer dunklen Vergangenheit anmutet, ist dieser Strafe noch immer im iranischen Strafgesetz ein Kapitel gewidmet. Die herrschende Regierung bestreitet zwar, dass sie exekutiert wird, eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht. Sie kann jederzeit wieder verhängt werden.
 
 Wir machen uns große Sorge wegen  der Wiedereinführung der Steinigung als Mittel des iranischen Justizsystems.
Im Jahr 2002 erfolgte von offizieller Seite ein Aufruf an die Richter diese Strafe nicht mehr anzuwenden. Tatsache ist aber, dass sie bis heute nicht abgeschafft wurde und immer wieder Fälle von Steinigungen bekannt werden.
 
Im Mai 2006 wurde ein Mann Hr Abaas H und eine Frau namens  Fr Mahbobeh M. in der Stadt  Mashhad  gesteinigt.
Schon vor der eigentlichen Steinigung wurden die Delinquenten wie Tote behandelt. Sie wurden in die Leichenhalle des Friedhofs überstellt und eine zeremonielle Waschung wurde durchgeführt, bevor sie in ein weißes Totentuch gehüllt wurden.
Frau Mahbobeh wurde bis zu den Schultern und Herr Abaas bis zur Hüfte in die Erde  eingegraben.
Beide wurden von Freiwilligen gesteinigt und erlitten auf diese Art einen qualvollen und langsamen Tod. Aber in den inländischen Medien wurde es lediglich als Hinrichtung durch Hängen  gemeldet.
Neben diesen zwei geschilderten Fällen sind noch mindestes elf  Personen( neun Frauen und zwei Männer) zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. Es ist allerdings leicht möglich, dass in anderen Gefängnissen weitere derartige Fälle vorkamen, die allerdings nicht öffentlich wurden.
1-     ‪Frau Paris Adelabad  im Gefängnis der Stadt Shiraz‬
2-     ‪Frau Kobra N Tabriz im Gefängnis in der Stadt Tabriz‬
3-     ‪Frau Khirieh W Sepidar im Gefängnis der Stadt Ahvaz‬
4-     ‪Frau Iran A Sepidar  im Gefängnis der Stadt Ahwaz‬
5-     ‪Frau Malek ( Schamameh) Ghorbani Oromieh im Gefängnis der Stadt Oromieh‬
6-     ‪Frau Hajieh Ismaeilwand Jolfa im Gefängnis der Stadt Jolfa‬
7-     ‪Frau Soghra Molaei Waramin im Gefängnis der Stadt Waramin‬
8-     ‪Frau Asharaf Kalhori Evin im Gefängnis der Stadt Teheran‬
9-     ‪Frau Fatmeh im Gefängnis der Provinz Teheran‬
10- ‪Frau Zahra Rezaei Rajaeishahr im Gefängnis der Stadt Karj‬
11- ‪Herrn Abdloah Fariwar Sari im Gefängnis der Stadt Sari‬
12- ‪Herrn Najaf A Adelabad im Gefängnis der Stadt Shiraz‬
 
Die iranische Regierung hat 1975 ein internationales Abkommen für den Schutz der politischen und zivilrechtlichen Belange unterzeichnet:
Darin wird festgehalten, dass die Todesstrafe, wenn überhaupt, dann nur bei besonders schweren Verbrechen anzuwenden ist.
Weiters wird darin Folterung und Verletzung der Menschenwürde verboten und geächtet.
Aber im islamischen Strafgesetz, welches zurzeit im Iran geltendes Recht ist, können Richter dennoch derart unmenschliche Urteile fällen. Selbst bei mangelhaften Beweisen, Verfahrensmängeln und fehlenden Zeugen kann es zu einer solchen, die Menschenrechte verhöhnenden, Rechtssprechung kommen. Es hängt einzig vom Richter ab, der aufgrund von Vermutungen, im Falle dass Zeugen und Beweismittel fehlen, diese Strafe vor allem in Fällen von Ehebruch verhängen kann
Wir verlangen die Abschaffung der Todesstrafe, und insbesondere die besonders unmenschliche Vollstreckung dieser Strafe durch Steinigung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Iran SOS
Wien am, 08.11.2006
 
Internationales Rettungskomitee für IranerInnen
IRAN SOS
WUK- Währingerstr. 59
1090 Wien
Österreich
Tel.: 00431 40 34 755
E-Mail: iransos@wuk.at
Homepage: www.iransos.com
Reg. Nr. III2254 B.P.D.wien
ZVR-Zahl : 344380176
 
Kopien an: Medien und …