افزایش تحرکات سیاسی در زمینه حصول توافق بر سر دادن اقامت به‪ ‬افراد دارنده دولدونگ طرح پیشنهادی وزرات کشور آلمان، انتگراسیون و کار دو شرط لازم‪ ‬برای گرفتن اقامت

۰۸٫۱۱٫۰۶ – سایت انتگراسیون : حنیف حیدر نژاد – مددکار اجتماعی در امور پناهندگی و مهاجرین – همانطور که انتظار میرفت با نزدیک شدن موعد اجلاس وزرای داخله ایالتهای آلمان در ۱۶ و ۱۷ ماه جاری،  تحرکات در سطوح مختلف سیاسی برای هموار کردن حصول به یک توافق بیشتر شده و موضع گیری نهادهای مختلف اجتماعی در این زمینه و توجه روزنامه های سراسری و محلی به این موضوع نیز افزایش پیدا کرده است.

مهمترین خبر دراین زمینه در هفته گذشته انتشار “چهارچوبهای دادن اقامت” از طرف وزارت کشور آلمان است. این سند بطور پیشنهادی اصلی ترین شرایط دادن اقامت به پناهجویان قدیمی دارنده دولدونگ را بیان می کند. باید توجه داشت که تصمیم گیری در این زمینه، توافق هر ۱۶ وزیر داخله ایالتهای آلمان را طلب می کند و وزارت کشور و وزیر کشور د راین تصمیم گیری نقش تعیین کننده ای ندارد. با این وجود بدلیل مواضع  و منافع و باورهای مشترک سیاسی انتظار میرود که وزرای داخله ایالتهائی که توسط احزاب ائتلافی س د او / س اس او (‪CDU / CSU‬) اداره می شوند و از آنجا که اکثریت را هم دارند، این چهارچوب را پایه و مبنای تصمیم گیری خود قرار دهند. 
بطور اختصار برخی از شرایط این طرح پیشنهادی موارد زیر را شامل می شود:
- تعیین شرط زمانی شش سال اقامت در آلمان برای خانوادهای که بچه داشته و بچه آنها به کودکستان یا مدرسه میرود، مبنای احتساب این تاریخ ۱ ژانویه سال ۲۰۰۰ پیشنهاد شده است.
- برای افرادی که بجه نداشته یا مجرد هستند شرط زمانی هشت سال پیشنهاد شده است.
- شرط اشتغال به کار و مستقل بودن از کمکهای دولتی و سوسیال،
-  آشنائی به زبان آلمانی و دادن فرصت برای تکمیل زبان ویا ارائه مدرک لازم تا سپتامبر۲۰۰۷
در این سند همچنین پیشنهاد شده از زمان تصویب اعطاء حق اقامت، به متقاضیان شش ماه فرصت داده شود تا بتوانند درخواست خود را ارائه دهند.
در این طرح مواردی در نظر گرفته شده که حتی اگر شرایط فوق وجود داشته باشد، می تواند مانع از دادن اقامت به  افراد مشخصی گردد، از جمله این شرایط بازدارنده، می توان موارد زیر را نام برد:
- ارتکاب به جرم و تخلف ( در مورد میزان و حد و نوع جرم و تخلف نظرات متفاوتی وجود داردواین از جمله آن مواددی است که باید در مورد آن توافق ایجاد شود)
- عدم انتگراسیون و انطباق و پیوند خوردن با جامعه، 
- سوء استفاده از کمکهای دولتی ( سوسیال) و وایسته کردن عمدی خود به این کمکها
مطابق این پیشنهاد موارد استثنائی می تواند این دسته از افراد را شامل گردد:
- جوانانی که مشغول گذراندن دوره های آموزشی هستند،
- افرادی که از کارافتادگی داشته یا به دلایل پزشکی نیاز به مراقبت و رسیدگی اقوام خویش دارند،
- افراد بالای ۶۵ سال که در کشورشان کسی را نداشته و در آلمان فرزند ویا نوه ای با پاس آلمانی یا اقامت دائم دارند واز قبل باید مطمعن شد که زیر پوشش کمکهای دولتی نمی آیند،
- زنان تنهائی که صاحب بچه بوده ودر عمل بطور موقت امکان کار کردن ندارند،
از آنجا که یک مسئله مهم وتعیین کننده در مورد اقامت افراد دارنده دولدونگ، کار کردن و مستقل شدن از کمکهای دولتی است، هفته گذشته بین وزیر کار و کشور جلسه ای بود تا در مورد جزئیات روند اداری این مسئله بشتر صحبت شود. اگر چه این جلسه بدون نتیجه پایان یافت، اما انتظار میرود تا تشکیل اجلاس وزرای داخله، موانع کار برطرف گردد.
از جمله نگرانی های سازمانهای مدافع پناهندگان این است که بعد از مصوبه وزرای داخله و توافق آنها بر سر شرایط دادن اقامت،  ادارات خارجیان و شهرداری ها بخواهند به بهانه های مختلف از تن دادن به آن طفره رفته یا مانع تراشی کنند. خواست این سازمانها آن است که مصوبه طوری تنظیم گردد که جائی برای چنین اشکال تراشی ها ئی باقی نگذارد.
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Integration
Schäuble legt Eckpunkte für ein neues Bleiberecht vor 
Langjährig geduldete Ausländer müssen mindestens schon acht Jahre in
Deutschland leben. Nichtintegrierte werden konsequent abgeschoben.
Von Martin Lutz


Berlin – Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will langjährig
geduldeten Ausländern, die “faktisch wirtschaftlich und sozial integriert
sind”, ein Bleiberecht in Deutschland gewähren. Das steht in einem
Ministeriumspapier mit dem Titel “Eckpunkte für ein Bleiberecht”, das der
WELT vorliegt. Danach soll ein Bleiberecht erhalten, wer sich “seit
mindestens acht Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet” aufhält, in einem
”dauerhaften Beschäftigungsverhältnis” steht und den “Lebensunterhalt der
Familie” sichern kann. Ausländer, die mindestens ein minderjähriges Kind
haben, das den Kindergarten oder die Schule besucht, müssen “seit mindestens
sechs Jahren” permanent in Deutschland leben. Das Konzept des
Innenministeriums sieht vor, dass der tatsächliche Schulbesuch aller Kinder
im schulpflichtigen Alter durch die Vorlage von Zeugnissen nachgewiesen
werden muss. Außerdem sollen “alle einbezogenen Personen bis zum 30.
September 2007 über ausreichende Deutschkenntnisse” verfügen. 

Die neue Bleiberechtsregelung ist Hauptthema der Innenministerkonferenz
(IMK) von Bund und Ländern am 16./17. November in Nürnberg. Nach den
Vorstellungen des Bundesinnenministeriums können die Anträge auf Erteilung
einer Aufenthaltserlaubnis innerhalb von sechs Monaten ab dem Beschluss der
IMK gestellt werden. Die Aufenthaltserlaubnis soll zunächst auf maximal zwei
Jahre befristet werden, anschließend können sie die Behörden verlängern. Wie
groß die Zahl der Begünstigten sein wird, hängt vom Stichtag ab. Insgesamt
gibt es 186 000 langjährig Geduldete, von denen 100 000 vor dem 1. Januar
۲۰۰۰ nach Deutschland gekommen sind. 

”Der Aufenthalt von Ausländern, die nach dieser Regelung keine
Aufenthaltserlaubnis erhalten können, muss konsequent beendet werden”, heißt
es in dem Papier. Die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern soll
durch geeignete Maßnahmen verbessert werden, und “praktische Hindernisse der
Abschiebung insbesondere von Straftätern” sollen “soweit möglich beseitigt
werden”. Nicht integrierten Ausreisepflichtigen dürften “keinerlei Anreize
für den weiteren Verbleib in Deutschland aus der Nutzung der
Leistungssysteme gegeben werden”, heißt es in dem Vier-Seiten-Papier. 

Ausgeschlossen vom neuen Bleiberecht werden soll, wer Ausländerbehörden
vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände täuscht sowie
behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung hinauszögert oder behindert.
Ferner zählen dazu Verurteilungen wegen vorsätzlich begangener Straftaten
sowie Bezüge zu Extremismus und Terrorismus. 

Der Entwurf für eine neue Bleiberechtsregelung enthält eine Reihe von
Ausnahmen. Diese können zugelassen werden bei Auszubildenden in anerkannten
Lehrberufen, bei Pflegebedürftigen, bei Alleinerziehenden mit Kindern, die
vorübergehend auf Sozialleistungen angewiesen sind und denen eine
Arbeitsaufnahme nicht zumutbar ist. Ausnahmen sind auch für Menschen
möglich, die nach dem Beschluss der neuen Regelung das 65. Lebensjahr
vollendet und in ihrem Herkunftsland keine Familie haben, dafür aber in
Deutschland Angehörige wie Kinder oder Enkel mit dauerhaftem Aufenthalt oder
deutschem Pass. Sichergestellt sein soll dann aber, dass sie keine
Sozialleistungen in Anspruch nehmen. 

Einige Punkte sind mit dem Koalitionspartner SPD noch strittig. Während die
Union nur eine Bleiberechtsregelung für die Vergangenheit will, fordern
Sozialdemokraten diese auch für zukünftige Fälle. Zudem konnten sich
Schäuble und Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) bei einem
Spitzengespräch in der vorigen Woche noch nicht über die Zulassung zum
Arbeitsmarkt einigen. Während Schäuble langjährig geduldeten Ausländern
einen grundsätzlichen Zugang gewähren will, ist Müntefering restriktiver.
Mit ihm ist nur eine “einmalige Altfallregelung” zu machen, die “für den
deutschen Arbeitsmarkt verkraftbar ist”. Beide versicherten, sie wollten bis
zur Innenministerkonferenz einen Kompromiss finden. 

Artikel erschienen am 06.11.2006

Artikel drucken 
WELT.de 1995 – 2006 



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GEDULDETE AUSLÄNDER
Lage nicht verbessert
Das Zuwanderungsgesetz hat nach Ansicht von Experten von Caritas und
Diakonie die Situation von geduldeten Ausländern nicht entscheidend
verbessert. Die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an längjährig
Geduldete erfolge nur stockend und oft eng befristet. Der Zugang zum
Arbeitsmarkt sei so schwierig wie vorher. (epd)
 
taz vom 28.10.2006, S. 8, 12 Z. (Agentur)



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Ausländer sollen garantiert bleiben dürfen 
Die Integrationsbeauftragten der Länder fordern ein Bleiberecht für
Ausländer, die lange in Deutschland leben. Auch die Kriterien für den
Landesverweis sollen gelockert werden. Integration durch Arbeit soll
verbessert werden
BERLIN taz  Die Ausländerbeauftragten der Länder fordern eine einheitliche
Bleiberechtsregelung für jahrelang in Deutschland lebende Flüchtlinge. Es
müsse eine Regelung gefunden werden, die diesen Personen einen gesicherten
Aufenthaltstitel vermittele, forderten die Integrationsbeauftragten auf
ihrer zweitägigen Herbstkonferenz, die gestern in Berlin zu Ende ging. 

Nach Angaben des Bundes leben von den etwa 190.000 geduldeten Migranten in
Deutschland 100.000 bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland. “Wir hoffen
auf eine Regelung, die für möglichst viele der Geduldeten gelten kann”,
sagte Friederike de Haas, Ausländerbeauftragte Sachsens. Den Geduldeten
müsse daher länger Zeit gegeben werden, den notwendigen Nachweis zu
erbringen, dass sie ihren Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten können.
Haas plädierte dafür, die Frist bis September 2007 auszudehnen. 

Weiterhin sprachen sich die Integrationsbeauftragten dafür aus, auch die
Ausschlussgründe für das Bleiberecht zu lockern: Einzelne Straftaten, wie
die Verletzung der Residenzpflicht, dürften nicht automatisch zur Ablehnung
führen. Daneben dürfe auch das Herkunftsland der Antragsteller kein
Bewertungskriterium für das Bleiberecht darstellen.

Die Migrationsverantwortlichen möchten außerdem stärker in die Pläne der
Bundesregierung einbezogen werden. Gerade bei der Eingliederung von
Migranten in den Arbeitsmarkt müsse man zusammenarbeiten, meinte Berlins
Ausländerbeauftragter Günter Piening. Ein fester Arbeitsplatz sei der
”zentrale Anker” zur Integration. Die Länderkonferenz plädierte einstimmig
dafür, mehr Geld zu investieren, um Jugendliche aus Migrantenfamilien
leichter in Ausbildung und Beruf zu vermitteln.

Noch bei der letzten Bundeskonferenz im Juni unter der bundesdeutschen
Integrationsministerin Maria Böhmer (CDU) hatte es vereinzelte Misstöne
gegeben. Besonders kommunale Migrationspolitiker warfen Böhmer eine zu enge
Partei- und Kabinettsdisziplin vor. Die Ministerin hatte es abgelehnt, sich
gegen die Verschärfung des Zuwanderungsgesetz durch Bundesinnenminister
Wolfgang Schäuble (CDU) zu positionieren. 

Diesmal war man nun deutlich auf Harmonie bedacht. “Ich denke, Frau Böhmer
hat einen Denkanstoß aus der damaligen Debatte mit nach Hause genommen”,
erklärte Piening. Die Länder lobten Angela Merkels Integrationsgipfel im
Juli und die Erarbeitung eines nationalen Integrationsplans. Sie regten aber
an, die einzelnen integrationspolitischen Initiativen besser zu verknüpfen. 

Islamgipfel, nationaler Integrationsplan, Bleiberechtsregelung – “Wir haben
momentan drei, vier Prozesse, die nebeneinander herlaufen. Das muss besser
verzahnt werden”, fordert der Berliner Ausländerbeauftragte. 

KONRAD LITSCHKO

taz vom 27.10.2006, S. 5, 95 Z. (TAZ-Bericht), KONRAD LITSCHKO





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Städte nutzen letzte Chance zur Abschiebung
In drei Wochen diskutiert die Innenministerkonferenz über ein Bleiberecht
für geduldete Flüchtlinge. Manche Ausländerbehörden schaffen da noch schnell
Fakten – und schieben Flüchtlinge trotz Krankheit ab
WARENDORF taz  Hätte die Ausländerbehörde drei Wochen gewartet, wäre
Kiddenan Thadchanamoorthy vielleicht noch in Warendorf. Doch die Beamten
haben abgeschoben, drei Wochen bevor ein Bleiberecht für geduldete
Flüchtlinge eingeführt werden könnte. Jetzt sitzt der Tamile nach
Vermutungen seines Anwalts Reiner Hartdorf in einem Gefängnis in Sri Lanka,
seine kranke Frau und seine drei Kinder stehen vor dem Nichts.

Thadchanamoorthy war 12 Jahre in Deutschland, hatte eine feste Stelle in
einer Reinigungsfirma, sein ältester Sohn ging seit zwei Monaten zur Schule.
Wird das Bleiberecht wie derzeit diskutiert eingeführt, erhalten geduldete
Flüchtlinge, die länger als sechs Jahre in Deutschland leben und deren
Kinder schon in die Schule gehen ein dauerhaftes Bleiberecht. Auch Familie
Tadchanamoorthy hätte demnach in Deutschland bleiben können.

Bis zu 15.000 geduldete Flüchtlinge in NRW könnten durch die Änderung ein
dauerhaftes Bleiberecht erhalten. Deutschlandweit würden bis zu 90.000
begünstigt. Die Bedingungen werden schon seit Monaten diskutiert. Mitte
November soll eine Entscheidung fallen.

Die meisten Städte und Kreise in NRW schieben die Bleiberechts-Anwärter
deshalb zurzeit nicht ab. “Wir legen diese Fälle erst einmal beiseite”, so
selbst Sprecher von CDU-regierten Kommunen zur taz. Die Ausländerbehörde
Warendorf sieht das anders: ” Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Wir
hatten keine andere Wahl”, sagte der Landrat des Kreises Warendorf, Olaf
Gericke bei einer Demonstration gegen die Abschiebung der Familie aus Sri
Lanka. Trotz Eilanträgen seines Anwaltes wurde die Familie am Mittwoch ins
Flugzeug nach Colombo gesetzt.

Dass die Kommunen sehr wohl eine Wahl haben, zeigen dagegen die Städte Köln
und Leverkusen. “Familien, die von der neuen Regelung begünstigt werden
könnten, werden erst einmal zurückgestellt”, sagt Claus-Ulrich Prölß vom
Kölner Flüchtlingsrat. Die Städte berufen sich auf die europäische
Menschenrechtskonvention. Danach kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt
werden, wenn die Person integriert ist. “Bei der Beurteilung haben die
Kommunen natürlich einen großen Spielraum”, so Prölß.

Warendorf, aber auch andere Kommunen nutzen diesen Spielraum für eine
rigorose Abschiebepraxis. So wird auch der Kreis Kleve am Niederrhein die
Anwärter auf Bleiberecht nach wie vor abschieben. “Kleve ist für seine harte
Ausländerpolitik bekannt”, sagt die Grüne Kreistagsabgeordnete Elisabeth
Fischer. 

Im Frühling hatte der Kreis sechs Familien abgeschoben, die nach
Einschätzung der Härtefallkommission des NRW-Innenministeriums eigentlich
Anspruch auf Aufenthalt hätten. Die Begründung der Ausländerbehörde: Es gebe
eine hohe Anzahl ähnlich gelagerter Fälle, die sich nicht an die
Härtefallkommission gewandt haben – und abgeschoben wurden. Damit alle
Flüchtlinge gleich behandelt würden, müsse das auch für die Härtefälle
gelten. Dabei erklärt sogar das Innenministerium in einem Erlass, dass
Ersuchen der Kommission nicht mit dem Hinweis auf Gleichbehandlung pauschal
abgelehnt werden dürfen.

Flüchtlingsorganisationen hoffen, dass dies durch klare Richtlinien für ein
Bleiberecht künftig nicht mehr möglich ist – und der Spielraum der
Ausländerbehörden eingeschränkt wird. Anwalt Reiner Hartdorf aber bleibt
skeptisch: “Wenn die jemanden abschieben wollen, finden sie auch in Zukunft
eine Lücke.” MANFRED GÖTZKE

taz NRW vom 27.10.2006, S. 1, 115 Z. (TAZ-Bericht), MANFRED GÖTZKE
 

 

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