14.02.2015 – RTF – “Ich fordere die iranische Führung auf, den Hausarrest nach nunmehr vier Jahren endlich aufzuheben.” Das sagte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, anlässlich des vierten Jahrestages des Hausarrests der iranischen Oppositionsführer Karroubi und Moussavi: Der Hausarrest entbehre jeder rechtsstaatlichen Grundlage und verstoße auch gegen den vom Iran unterzeichneten “Pakt über bürgerliche und politische Rechte”.
Strasser sagte: “Seit dem 14.02.11 stehen die iranischen Oppositionsführer Mehdi Karroubi, Mir Hossein Moussavi sowie dessen Ehefrau Zahra Rahnavard unter Hausarrest. Ein Gerichtsverfahren wurde bis heute nicht eröffnet. Der Hausarrest entbehrt somit jeglicher rechtsstaatlichen Grundlage.”
Die beiden iranischen Oppositionspolitiker Mir Hossein Moussavi und Mehdi Karroubi waren der Bundesregierung zufolge 2009 im Präsidentschaftswahlkampf gegen den damaligen Amtsinhaber Ahmadinejad angetreten.
Im Zuge der sich nach der Verkündung des Wahlergebnisses formierenden Protestbewegung („Grüne Bewegung”) wurden sie zu deren Repräsentanten stilisiert. Nachdem ihre Bewegungsfreiheit bereits zuvor erheblich eingeschränkt worden war, wurden sie sowie Moussavis Ehefrau Zahra Rahnavard am 14.02.11 unter Hausarrest gestellt.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung sagte weiter: “Ich fordere die iranische Führung auf, den Hausarrest nach nunmehr vier Jahren endlich aufzuheben.”
Bis heute wurde nach Angaben der Bundesregierung keine formale Anklage durch die iranischen Justizbehörden erhoben, der Hausarrest jedoch aufrechterhalten.
“Iran hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert und sich damit verpflichtet, die Rechte all seiner Bürger zu achten und zu schützen. Fortgesetzter willkürlicher Freiheitsentzug ist ein eindeutiger Verstoß hiergegen!”, sagte Strasser.
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