08.04.2016 – 19/2016 – Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Deutschland – Die Bundesanwaltschaft hat am 22. März 2016 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin gegen den 31-jährigen iranischen Staatsangehörigen Maysam P. sowie den 33-jährigen iranischen Staatsangehörigen Saied R. Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) erhoben.
Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, seit Januar 2013 und August 2014 die militante iranische Oppositionsbewegung „Volksmodjahedin Iran-Organisation“ (MEK) und deren politischen Arm „Nationaler Widerstandsrat Iran“ (NWRI) ausgespäht und ihre hierbei erlangten Kenntnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weitergeleitet zu haben. Die „Volksmodjahedin Iran-Organisation“ wurde 1965 gegründet. In Deutschland agieren ihre Anhänger unter deren 1981 gegründeten politischen Arm „Nationaler Widerstandsrat Iran“.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die Angeschuldigten Maysam P. und Saied R. gehörten früher selbst der „Volksmodjahedin Iran-Organisation“ an. Der Angeschuldigte Maysam P. arbeitete spätestens seit Januar 2013, der Angeschuldigte Saied R. zumindest seit August 2014 für einen iranischen Nachrichtendienst. Ihre Aufgabe war es, Erkenntnisse über die „Volksmodjahedin Iran-Organisation“ und den „Nationaler Widerstandsrat Iran“ zu beschaffen. Dementsprechend übermittelten sie ihren nachrichtendienstlichen Auftraggebern vor allem Informationen über in Deutschland oder in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union aufhältige Mitglieder der „Volksmodjahedin Iran-Organisation“.
Der Angeschuldigte Maysam P. befindet sich seit seiner Festnahme am 28. Oktober 2015 in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 46 vom 28. Oktober 2015).
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