Auswärtiges Amt bestellte iranischen Botschafter ein

Dienstag, 09.01.2018 – Spiegel Online – Im Auftrag Irans spionierte ein Agent vor zweieinhalb Jahren das Privatleben eines Bundestagsabgeordneten aus. Jetzt kam heraus: Im Dezember musste der iranische Botschafter deshalb im Ministerium antreten.

Das Auswärtige Amt hat sich bei der iranischen Regierung über einen Spionagefall beschwert. Es geht um das Ausspähen des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten und Wehrbeauftragten Reinhold Robbe wegen seiner engen Verbindungen zu Israel. Jetzt wurde bekannt, dass bereits am 22. Dezember in Zusammenhang mit diesem Fall der iranische Botschafter ins Ministerium einbestellt wurde.

“Das Ausspähen von Personen und Institutionen mit einer besonderen Beziehung zum Staat Israel auf deutschem Boden ist ein eklatanter Verstoß gegen deutsches Recht”, hieß es dazu aus dem Auswärtigen Amt. Der zuständige Abteilungsleiter Philipp Ackermann habe dem iranischen Botschafter “unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass solche Tätigkeiten nicht geduldet werden und vollkommen inakzeptabel sind”.

Robbe saß von 1994 bis 2005 für die SPD im Bundestag. Anschließend war er Wehrbeauftragter des Parlaments und von 2010 bis 2015 Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.

Über die Einbestellung berichteten zuerst NDR, WDR und “Süddeutsche Zeitung”. Das Auswärtige Amt reagierte damit auf die Verurteilung des iranischen Spions Syed Mustafa H. durch das Berliner Kammergericht im März 2017. Der formelle Protest erfolgte erst im Dezember, weil das Urteil zu diesem Zeitpunkt rechtskräftig wurde.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der aus Pakistan stammende Agent im Auftrag Irans ab Juli 2015 das Privatleben Robbes ausspioniert hatte. Die Spionagetätigkeit sei darauf ausgerichtet gewesen, Ziele für mögliche Anschläge gegen israelische oder jüdische Einrichtungen und deren Repräsentanten in Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern auszuforschen. Der bereits im Sommer 2016 festgenommene Pakistaner wurde wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

aev/dpa

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