Montag, 24.12.2018, Focus- Mahmoud Shahroudi, der frühere oberste Richter Irans, ist tot. Er starb im Alter von 70 Jahren in einem Krankenhaus in Teheran. Shahroudi soll während seiner Amtszeit bis zu 2000 Todesurteile verfasst haben.
Das berichtete die „Bild“-Zeitung. Vor etwa einem Jahr kam der Ex-Richter Shahroudi nach Hannover, um sich im International Neuroscience Institute behandeln zu lassen. Er soll unter einem Hirntumor gelitten haben, so das Nachrichtenportal. Im Januar gingen bei der Bundesanwaltschaft mehreren Anzeigen gegen Shahroudi ein – zum einen durch Exil-Iraner, zum anderen durch den früheren Grünen-Politiker Volker Beck.
Der Ex-Richter brach daraufhin seine Behandlung in Deutschland ab und floh zurück in den Iran. Dort ist der sogenannte Todesrichter nun im Alter von 70 Jahren in einem Krankenhaus in Teheran verstorben.
“Ein Todesurteil ist nicht automatisch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit”
Doch trotz dieser Tatsachen erhob die Bundesanwaltschaft keine Anklage gegen den Ex-Richter. „Ein Todesurteil – mag es nach unserem Verständnis auch noch so menschenverachtend sein – ist nach dem Gesetz nicht automatisch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStG),“ erklärte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft der „Bild“-Zeitung.
„Entscheidend dabei ist, dass die einzelnen Tatopfer als Angehörige einer bestimmten Bevölkerungsgruppe angegriffen werden,“ sagte die Sprecherin weiter. Dazu hätten die Untersuchungen dennoch „keine ausreichenden Belege geliefert“.
Während seiner zehnjährigen Amtszeit (1999 bis 2009) war Mahmoud Shahroudi für Amputationsstrafen, Folter, Niederschlagung der Opposition und die Verfolgung von Andersdenkenden und Minderheiten verantwortlich. Auch Tausende Todesurteile und Hinrichtungen wurden von ihm genehmigt. Rund 2000 Todesurteile soll er in den zehn Jahren erlassen haben.
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