Verschleppte IranerInnen im Irak in Untersuchungshaft

Dienstag, 26. November 2013 – Amnesty International – Die sieben ExiliranerInnen, die am 1. September nach einem Angriff auf das Camp Ashraf von bewaffneten Männern verschleppt worden waren, werden derzeit von den irakischen Sicherheitskräften in einer inoffiziellen Hafteinrichtung in Bagdad festgehalten. Ihnen drohen Folter und andere Misshandlungen sowie die Abschiebung in den Iran.

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Die sieben ExiliranerInnen, die am 1. September nach einem Angriff auf das Camp Ashraf von bewaffneten Männern verschleppt worden waren, werden derzeit von den irakischen Sicherheitskräften in einer inoffiziellen Hafteinrichtung in Bagdad festgehalten.

Ihnen drohen Folter und andere Misshandlungen sowie die Abschiebung in den Iran.

Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge brachte man die sieben IranerInnen Ende September unter strengen Sicherheitsvorkehrungen in eine inoffizielle Hafteinrichtung im Gebäude des ehemaligen Flughafens al-Muthanna im Zentrum Bagdads. Die Ermittlungen gegen sie laufen noch.

Die sechs Frauen und ein Mann, Fatemeh Tahoori, Vajihe Karbalaey (alias Vajihe Karbalaey Fatah), Mahnaz Azizi (alias Mahbobeh Lashkari), Lila Nabahat, Zahra Ramezani (alias Sedegh Ebrahimpour), Fatema Sakhie und Mohammad Ratebi (alias Mohsen Nicknamei), gehören zu der iranischen Oppositionsgruppe der Volksmudschaheddin (People’s Mojahedin Organization of Iran – PMOI). 



Die sieben Personen wurden am 1. September aus dem Camp Ashraf etwa 60 km nördlich von Bagdad im Gouvernement Diyala verschleppt, nachdem das Camp von bewaffneten Männern angegriffen wurde, die 52 BewohnerInnen erschossen.

Auf Foto- und Videoaufnahmen ist zu sehen, dass viele der Opfer durch Schüsse in den Kopf starben, einige trugen dabei Handschellen. AugenzeugInnen berichteten, dass die sieben IranerInnen mit Handschellen gefesselt waren, geschlagen, auf den Boden geworfen und dann in einem weißen Kleinbus weggebracht wurden. 



Die irakische Regierung hat die Verantwortung für den Angriff zurückgewiesen, obwohl irakische Sicherheitskräfte schon für frühere Angriffe auf das Camp, bei denen zahlreiche BewohnerInnen starben, verantwortlich waren. Am 1. September ließ der irakische Ministerpräsident ein Komitee einrichten, das mit der Untersuchung der Tötungen beauftragt wurde.

Er gab jedoch keine Details über die Zusammensetzung und die konkreten Aufgaben des Komitees bekannt. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind bislang nicht veröffentlicht worden.



HINTERGRUNDINFORMATIONEN



Die BewohnerInnen von Camp Ashraf sind Mitglieder oder UnterstützerInnen der PMOI, einer politischen, im Iran verboten Oppositionsgruppe, die früher einen bewaffneten Kampf gegen die iranische Regierung führte.

In Camp Ashraf lebten ehemals 3400 ExiliranerInnen, denen die Regierung von Saddam Hussain in den 1980er Jahren gestattet hatte, in den Irak zu ziehen Ein Großteil von ihnen waren Mitglieder oder UnterstützerInnen der PMOI.



Nach der US-geführten Invasion des Irak im März 2003 wurden das Camp und die BewohnerInnen unter US-amerikanischen Schutz gestellt, der jedoch Mitte 2009 aufgrund der Vereinbarungen zwischen den US-Behörden und der irakischen Regierung endete.

Kaum einen Monat später am 28. und 29. Juli 2009 stürmten irakische Sicherheitskräfte das Camp. Dabei wurden mindestens neun Menschen getötet und viele weitere verletzt. 36 damals inhaftierte BewohnerInnen des Camps sollen in Haft geschlagen und gefoltert worden sein.



Im April 2011 stürmten irakische Truppen erneut das Lager und gingen dabei mit exzessiver Gewalt vor. 

Sie schossen mit scharfer Munition auf BewohnerInnen, die versuchten ihnen Widerstand zu leisten. Mindestens 36 Menschen wurden getötet und mehr als 300 Personen verletzt.

Die irakische Regierung führte zu diesem Angriff keine umgehende, umfassende, unabhängige und unparteiische Untersuchung durch und verstieß damit gegen internationale Standards, darunter die UN-Grundsätze für die wirksame Verhütung und Untersuchung von außergesetzlichen, willkürlichen und summarischen Hinrichtungen.

Noch im selben Jahr gab die irakische Regierung ihre Pläne bekannt, die BewohnerInnen von Camp Ashraf an einen neuen Ort, das Camp Liberty in Bagdad, umzusiedeln und Camp Ashraf zu schließen.

Nachdem die Mehrheit der BewohnerInnen umgesiedelt worden war, wurde etwa 100 Personen gestattet, vorerst in Camp Ashraf zu bleiben, um anhängige Besitzfragen zu klären. Nach dem Angriff auf das Camp am 1. September 2013, bei dem 52 der hundert Personen getötet wurden, verlegte man die 41 Überlebenden unter Aufsicht der Vereinten Nationen in das Camp Liberty.



Gemäß einer Absichtserklärung vom Dezember 2011 zwischen der UN und der irakischen Regierung kann der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) Anträge der Camp-BewohnerInnen auf internationalen Schutz annehmen. Die BewohnerInnen, die einen Antrag stellen, gelten nach internationalem Recht als Asylsuchende. Etwa 2000 BewohnerInnen des Camps sind bislang vom UN-Hochkommissar für Flüchtlinge befragt worden.

Viele haben sich aus Sorge um ihre Sicherheit geweigert, auszusagen. Bislang sind nur rund 210 BewohnerInnen in Drittländer übergesiedelt, überwiegend nach Albanien.



SCHREIBEN SIE BITTE AUCH
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE (Porto Standardbrief 1,70 Euro) MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
    •    Bitte lassen Sie Fatemeh Tahoori, Vajihe Karbalaey, Mahnaz Azizi, Lila Nabahat, Zahra Ramezani, Fatema Sakhie und Mohammad Ratebi umgehend frei, sofern sie nicht einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt werden.
    •    Bitte klären Sie zudem umgehend den Verbleib der sieben IranerInnen und stellen Sie sicher, dass sie vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt werden und Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl haben.
    •    Ich möchte Sie höflich auffordern, die Untersuchungsergebnisse zu den Tötungen der 52 BewohnerInnen des Camp Ashraf zu veröffentlichen.
    •    In diesem Zusammenhang möchte ich Sie an Ihre Verpflichtungen erinnern, gemäß dem Völkerrecht Menschen nicht in Länder abzuschieben, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen wie z. B. Folter drohen.

 
APPELLE AN
PRIME MINISTER (MINISTERPRÄSIDENT)


His Excellency Nuri Kamil al-Maliki, 


Convention Centre (Qasr al-Ma’aridh) 
Baghdad, IRAK 
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)


E-Mail: info(at)pmo.iq (bitte öfter versuchen)



MINISTER OF JUSTICE (JUSTIZMINISTER)


Hassan al-Shammari, Ministry of Justice
Baghdad,

IRAK 
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)


E-Mail: (Nur arabisch) über folgende Website:

http://www.moj.gov.iq/complaints.php
 
KOPIEN AN
MINISTER OF HUMAN RIGHTS (MINISTER FÜR MENSCHENRECHTE)


His Excellency Mohammad Shayaa al-Sudani 
Ministry of Human Rights
Baghdad, IRAK
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: shakawa(at)humanrights.gov.iq



BOTSCHAFT DER REPUBLIK IRAK
S. E.

Herr Dr. Surood R.Najib NAJIB, Botschafter
Laurenzerbergstraße 2, 1A (P.O.Box 322)
1010 Wien
Fax: (+43 / 1) 713 82 08
E-Mail: office(at)iraqembassy.at
 
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort.

Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. Dezember 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Bitte Musterbrief einfach aus dem Appell oben kopieren!

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