Exekutiert Iran ein Opfer sexueller Gewalt?

16. April 2014 -ZeitOnline- von Martin Gehlen: Eine junge Iranerin erstach einen Mann, der versuchte, sie zu vergewaltigen. Seit sechs Jahren sitzt sie im Gefängnis, ist zum Tode verurteilt. Nun regt sich Widerstand.  Ihr Schicksal erregt weltweit Aufsehen: Seit 2007 sitzt die 26-jährige Iranerin Reyhaneh Jabbari im berüchtigten Evin Gefängnis von Teheran. Der jungen Frau droht die Todesstrafe wegen angeblichen Mordes an Morteza Abdolali Sarbandi, einem Arzt und Ex-Mitarbeiter des Geheimdienstministeriums.

Diese Woche sollte Jabbari hingerichtet werden, eine Entscheidung, die die iranische Justiz jedoch angesichts des internationalen Drucks auf unbestimmte Zeit verschob. Anfang der Woche hatte sich sogar die UN-Menschenrechtskommission eingeschaltet: Sie forderte eine Annullierung der Todesstrafe, eine Neuauflage des Prozesses und erklärte mit Verweis auf “zuverlässige Quellen”, die Verurteilte habe aus Notwehr gehandelt. 
Nach Angaben von Reyhaneh Jabbari hörte der getötete Mediziner seinerzeit zufällig in einem Café ein Telefongespräch zwischen der damals 19-jährigen Designerin und einem Kunden und sprach sie an. Er gab vor, sich bei der Inneneinrichtung seiner Praxisräume beraten lassen zu wollen. Am Nachmittag des 7. Juli 2007 verabredeten sich beide zu einer ersten Besichtigung. In den Räumen jedoch habe der Mann, der wesentlich älter war als sein Opfer, sie sofort sexuell bedrängt und zu vergewaltigen versucht. In Panik habe sie ihr Taschenmesser gezückt und dem Mann in den Rücken gestochen, gab die Angeklagte später zu Protokoll.
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Anschließend sei sie ins Freie gelaufen und habe einen Krankenwagen alarmiert. Als die Sanitäter eintrafen, war ihr Peiniger bereits verblutet. Am Tatort fand die Polizei Kondome und ein Glas Saft, in das der Getötete ein Beruhigungsmittel eingerührt hatte.
Geständnis unter Druck?
Der Strafprozess im Jahr 2009 verlief nach Einschätzung der UN-Menschenrechtler unfair und einseitig, offenbar weil der Getötete ein ehemaliger Mitarbeiter des Geheimdienstes war. Das Geständnis der 26-Jährigen sei unter starkem Druck, vielleicht auch unter Folter erpresst worden. Auch habe das Gericht “eminent wichtige” Beweismittel offenbar nicht in seinem Urteil berücksichtigt – etwa das Saftglas mit dem Tranquilizer. Falls dies stimme, “könnte Frau Jabbari gleich in zweifacher Hinsicht zum Opfer geworden sein – einmal durch den Angreifer und dann durch das Justizsystem, was Opfer eigentlich schützen soll gegen sexuelle und körperliche Gewalt”, heißt es in dem UN-Memorandum.
Der Aufschub der Hinrichtung könnte aber auch bedeuten, dass hinter den Kulissen Gespräche zwischen der Familie der Verurteilten und der Familie des Getöteten stattfinden, um die Todesstrafe abzuwenden. Denn im Scharia-Strafrecht des Iran verankert ist die aus vorislamischem Stammesrecht übernommene Praxis der Blutrache, Qisas genannt. Danach darf eine vorsätzliche Körperverletzung oder ein Mord gerächt werden durch eine gleichartige Verwundung beziehungsweise durch die Tötung des Täters. Die Familie des Getöteten kann allerdings auch ein angemessenes Blutgeld akzeptieren – oder ganz auf Wiedergutmachung verzichten und den Täter oder die Täterin begnadigen. So appellierte der iranische Oscar-Preisträger von 2011, Asghar Farhadi, zusammen mit zahlreichen Künstlern und Musikern an die Frau und die drei Kinder des Ex-Geheimdienstlers, Reyhaneh Jabbari zu begnadigen. “Wenn ihr sie begnadigt, will ich diesen Tag zum Tag der Gnade ausrufen”, schrieb der weltberühmte Regisseur in seinem offenen Brief.
Iran war im Jahr 2013 nach China das Land mit den meisten Exekutionen weltweit, eine Praxis, die sich auch nach der Wahl des gemäßigten Präsidenten Hassan Rowhani im letzten Juni nicht geändert hat. Seit Anfang 2014 wurden nach UN-Angaben bereits mehr als 170 Iraner hingerichtet, darunter mindestens zwei Frauen. Auffällig zugenommen hat auch die Zahl öffentlicher Exekutionen, die jedes Mal abertausende Schaulustige anziehen.

 

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