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Nach dem Tod von Rejhaneh Dschabbari bleiben viele Fragen offen

 25. Oktober 2014-RP- Teheran. Der Fall der Iranerin Rejhaneh Dschabbari hat viele Menschen im Iran und in aller Welt bewegt. Am Samstag wurde die 26-Jährige wegen Mordes hingerichtet – für eine Tat, deren Umstände weiter im Dunkeln liegen. Viele Fragen bleiben offen. "Ich weiß nicht, ob ich traurig oder wütend sein soll", schreibt die Mutter von Rejhaneh Dschabbari auf ihrer Facebook-Seite. Am Vorabend der Hinrichtung habe ihre Tochter vor Angst Fieber bekommen. "Mit Fieber taumelte sie dann auch heute zum Strang."

Für die Iranerin Rejhaneh Dschabbari begann das Martyrium vor sieben Jahren mit dem Auftrag eines Mannes, der seine Wohnung in Nordteheran neu dekoriert haben wollte. Es endete für die 26-Jährige am Samstag mit dem Tod am Strang. Vieles, was dazwischen geschehen ist, bleibt auch nach ihrer Hinrichtung ein Geheimnis.
Der Kunde habe versucht, sie in seiner Wohnung zu vergewaltigen, gab die junge Frau an. Sie habe sich gewehrt und den Angreifer dann in Notwehr mit einem Messer getötet.
Die Polizei kam bei ihren Ermittlungen zu einem anderen Ergebnis. Es habe keinerlei Spuren einer Vergewaltigung gegeben. Der Mann sei von hinten – angeblich beim Beten – erstochen worden. Außerdem gebe es Zeugen, die gesehen haben sollen, wie sie das Messer zwei Tage zuvor gekauft hatte. Weiterhin soll sie mit ihrem Handy eine Textnachricht an eine Freundin geschickt und ihre Tat angekündigt haben.
"Es gab in der Tat sehr viele Widersprüche", kommentiert eine mit dem Fall vertraute Anwältin in Teheran die Aussagen der Frau. Keine junge Iranerin – damals war Dschabbari erst 19 Jahre alt – würde beispielsweise in dem islamischen Land alleine in die Wohnung eines wildfremden Mannes gehen. Auch dass sie ihn von hinten erstochen habe, mache bei einer Vergewaltigung keinen Sinn.
Die genaue Identität des Opfers ist unklar. Es ist von einem Arzt die Rede, aber auch von einem Agenten des Geheimdienstes. "Das spielt zwar bei einem Mord keine große Rolle, aber zumindest bei der Aufklärung der Zusammenhänge", so die Anwältin.
Den Fakten nach sollte man eher von einem Beziehungsdrama mit einer Kurzschlussreaktion ausgehen. Aber die Affäre eines verheirateten Beamten in der islamischen Administration mit einer 19-Jährigen – und das noch in einer heimlichen Junggesellenwohnung – sollte wohl doch lieber nicht ans Licht kommen, meint die Anwältin.
Der UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage im Iran, Ahmed Schahid, äußerte sich im April ernsthaft besorgt, dass Dschabbari kein faires Verfahren erhalten habe könnte. Das Urteil basiere möglicherweise auf durch Folter erzwungenen Geständnissen. Andere Menschenrechtler beklagten, dass Beweise zurückgehalten worden seien.
Wut richtet sich gegen die Familie des Getöteten
Die Hinrichtung hätte dennoch verhindert werden können. Im Iran gilt das "Ghessas-Gesetz", wonach die Familie eines Opfers sowohl ein Recht auf Vergeltung als auch auf Begnadigung hat. Doch die Kinder des Opfers wollten keine Begnadigung, weil sie nicht nur den Vater verloren hatten, sondern auch mit den Vergewaltigungsvorwürfen der Frau gegen ihn leben müssen. Die hätten den Ruf der Familie für immer beschädigt, sagt der ältere Sohn.
Die Sympathien der Iraner lagen in sozialen Netzwerken mehrheitlich auf der Seite Dschabbaris. Die Wut richtete sich nicht gegen die iranische Justiz, sondern gegen die Familie des Opfers, weil sie trotz mehrerer Vermittlungsversuche der Justiz eine Begnadigung abgelehnt hatte.
Eine Frau richtete sich an die Kinder des Mannes und schrieb sarkastisch: "Seid stolz auf euren Vater, der nach jedem Gebet junge Mädchen verführte und sie sexuell ausnützte, und den ihr immer noch als fromm anseht."
Quelle: dpa

Menschenrechtsbeauftragter wegen Hinrichtung im Iran bestürzt

25.10.2014-FN- Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, hat sich nach der Hinrichtung einer 26-jährigen Frau im Iran bestürzt gezeigt. Die Hinrichtung "bestürzt mich sehr und erfüllt mich mit tiefer Trauer. Mein Beileid und Mitgefühl gilt ihren Familienangehörigen", sagte Strässer am Samstag.

"In ihrer Unumkehrbarkeit ist die Vollstreckung der Todesstrafe besonders erschütternd." Dies gelte umso mehr, als im vorliegenden Fall "Zweifel an der Durchführung eines fairen Prozesses bestanden", so Strässer weiter. Die 26-Jährige war 2007 wegen Mordes an einem mutmaßlichen Mitglied des iranischen Geheimdienstes festgenommen worden.

Sie gestand die Tötung, die nach ihren Angaben jedoch ein Akt der Notwehr wegen versuchter Vergewaltigung gewesen sei.

© 2014 dts Nachrichtenagentur

Iranische Todeskandidatin könnte begnadigt werden

20. April 2014 – Zeitonline – Teheran (AFP) Eine junge Iranerin, die wegen der Ermordung eines Mannes zum Tode verurteilt wurde, könnte von dessen Sohn begnadigt werden. “In ihrem Geständnis hat sie gesagt, dass ein Mann sich in der Wohnung befand in dem Moment, da mein Vater erstochen wurde, doch sie weigert sich, seine Identität zu nennen”,

sagte Dschlal, der Sohn des Mordopfers Mortesa Abdolali Sarbandi, der Zeitung “Etemad” von Samstag. “Wenn sie die Wahrheit sagt, wird sie begnadigt”, sagte Dschalal. Wenn nicht, werde sie hingerichtet.

Exekutiert Iran ein Opfer sexueller Gewalt?

16. April 2014 -ZeitOnline- von Martin Gehlen: Eine junge Iranerin erstach einen Mann, der versuchte, sie zu vergewaltigen. Seit sechs Jahren sitzt sie im Gefängnis, ist zum Tode verurteilt. Nun regt sich Widerstand.  Ihr Schicksal erregt weltweit Aufsehen: Seit 2007 sitzt die 26-jährige Iranerin Reyhaneh Jabbari im berüchtigten Evin Gefängnis von Teheran. Der jungen Frau droht die Todesstrafe wegen angeblichen Mordes an Morteza Abdolali Sarbandi, einem Arzt und Ex-Mitarbeiter des Geheimdienstministeriums.

Diese Woche sollte Jabbari hingerichtet werden, eine Entscheidung, die die iranische Justiz jedoch angesichts des internationalen Drucks auf unbestimmte Zeit verschob. Anfang der Woche hatte sich sogar die UN-Menschenrechtskommission eingeschaltet: Sie forderte eine Annullierung der Todesstrafe, eine Neuauflage des Prozesses und erklärte mit Verweis auf “zuverlässige Quellen”, die Verurteilte habe aus Notwehr gehandelt. 
Nach Angaben von Reyhaneh Jabbari hörte der getötete Mediziner seinerzeit zufällig in einem Café ein Telefongespräch zwischen der damals 19-jährigen Designerin und einem Kunden und sprach sie an. Er gab vor, sich bei der Inneneinrichtung seiner Praxisräume beraten lassen zu wollen. Am Nachmittag des 7. Juli 2007 verabredeten sich beide zu einer ersten Besichtigung. In den Räumen jedoch habe der Mann, der wesentlich älter war als sein Opfer, sie sofort sexuell bedrängt und zu vergewaltigen versucht. In Panik habe sie ihr Taschenmesser gezückt und dem Mann in den Rücken gestochen, gab die Angeklagte später zu Protokoll.
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Anschließend sei sie ins Freie gelaufen und habe einen Krankenwagen alarmiert. Als die Sanitäter eintrafen, war ihr Peiniger bereits verblutet. Am Tatort fand die Polizei Kondome und ein Glas Saft, in das der Getötete ein Beruhigungsmittel eingerührt hatte.
Geständnis unter Druck?
Der Strafprozess im Jahr 2009 verlief nach Einschätzung der UN-Menschenrechtler unfair und einseitig, offenbar weil der Getötete ein ehemaliger Mitarbeiter des Geheimdienstes war. Das Geständnis der 26-Jährigen sei unter starkem Druck, vielleicht auch unter Folter erpresst worden. Auch habe das Gericht “eminent wichtige” Beweismittel offenbar nicht in seinem Urteil berücksichtigt – etwa das Saftglas mit dem Tranquilizer. Falls dies stimme, “könnte Frau Jabbari gleich in zweifacher Hinsicht zum Opfer geworden sein – einmal durch den Angreifer und dann durch das Justizsystem, was Opfer eigentlich schützen soll gegen sexuelle und körperliche Gewalt”, heißt es in dem UN-Memorandum.
Der Aufschub der Hinrichtung könnte aber auch bedeuten, dass hinter den Kulissen Gespräche zwischen der Familie der Verurteilten und der Familie des Getöteten stattfinden, um die Todesstrafe abzuwenden. Denn im Scharia-Strafrecht des Iran verankert ist die aus vorislamischem Stammesrecht übernommene Praxis der Blutrache, Qisas genannt. Danach darf eine vorsätzliche Körperverletzung oder ein Mord gerächt werden durch eine gleichartige Verwundung beziehungsweise durch die Tötung des Täters. Die Familie des Getöteten kann allerdings auch ein angemessenes Blutgeld akzeptieren – oder ganz auf Wiedergutmachung verzichten und den Täter oder die Täterin begnadigen. So appellierte der iranische Oscar-Preisträger von 2011, Asghar Farhadi, zusammen mit zahlreichen Künstlern und Musikern an die Frau und die drei Kinder des Ex-Geheimdienstlers, Reyhaneh Jabbari zu begnadigen. “Wenn ihr sie begnadigt, will ich diesen Tag zum Tag der Gnade ausrufen”, schrieb der weltberühmte Regisseur in seinem offenen Brief.
Iran war im Jahr 2013 nach China das Land mit den meisten Exekutionen weltweit, eine Praxis, die sich auch nach der Wahl des gemäßigten Präsidenten Hassan Rowhani im letzten Juni nicht geändert hat. Seit Anfang 2014 wurden nach UN-Angaben bereits mehr als 170 Iraner hingerichtet, darunter mindestens zwei Frauen. Auffällig zugenommen hat auch die Zahl öffentlicher Exekutionen, die jedes Mal abertausende Schaulustige anziehen.

 

Iranerin droht nach Abwehr einer Vergewaltigung die Todesstrafe

Von Susanne Grautmann -der tagesspigel – Einer jungen Iranerin droht die Todesstrafe, weil sie eine Vergewaltigung abwehrte. Nur die Familie des Mannes, den sie tötete, kann ihr noch helfen. Der iranischstämmige Berliner Ramin Shahalimi (Name von der Redaktion geändert) fürchtet um das Leben seiner 26-jährigen Nichte Reyhaneh Jabbari. Sie sitzt in Teheran in der Todeszelle. Nach Angaben von Amnesty International kann die Vollstreckung des Urteils jederzeit erfolgen. Jabbari ist wegen vorsätzlichen Mordes verurteilt worden.

Amnesty International und der UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage im Iran, Ahmed Shaheed, gehen aber davon aus, dass es Unregelmäßigkeiten in dem Verfahren gegen Jabbari gab, weil es sich bei dem Getöteten, Morteza Abdolali Sarbandi, um einen Ex-Mitarbeiter des Geheimdienstes handelt. Sie kämpfen für die Aussetzung der Urteilsvollstreckung und eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
Jabbari habe in Notwehr mehrmals mit einem Messer in die Schulter des Täters gestochen
Einem Bericht des UN News Centre zufolge geht das UN-Büro für Menschenrechte davon aus, dass Sarbandi Jabbari, die als Raumausstatterin arbeitete, im Juli 2007 damit beauftragte, sein Büro umzugestalten. Am 7. Juli 2007 holte Sarbandi Jabbari von der Arbeit ab. Er fuhr mit ihr nicht in sein Büro, sondern in seine Wohnung. Auf dem Weg hielt er an einer Apotheke. Nach Auskunft ihres Onkels, der seinen wirklichen Namen aus Angst vor Repressalien nicht publik machen möchte, merkte Jabbari bei der Ankunft in der Wohnung sofort, dass etwas nicht stimmte. Sarbandi habe sie aufgefordert, ihr Kopftuch abzunehmen, was im Iran gegen das Gesetz verstößt. Als sie seiner Aufforderung nicht nachgekommen sei, habe Sarbandi die Tür geschlossen, sie an der Hüfte umfasst und zu ihr gesagt, dass sie ohnehin keine Chance habe, wegzulaufen. Jabbari habe sich gegen den Versuch einer Vergewaltigung zur Wehr setzen müssen und Sarbandi in Notwehr mehrmals mit einem Messer in die Schulter gestochen. Daraufhin sei sie geflüchtet. Sarbandi verblutete. Kurz danach wurde Jabbari festgenommen. Im Teheraner Evin-Gefängnis verbrachte sie ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihrer Familie 56 Tage in Einzelhaft.
Zwei Jahre später kam es zum Prozess. Nach der ersten Sitzung sah es so aus, als würde Jabbari freigesprochen, weil sie in Notwehr handelte. In Sarbandis Wohnung hatte die Polizei Kondome und ein Glas Saft mit einem Schlafmittel gefunden. Beides hatte er in der Apotheke auf dem Weg zu seiner Wohnung gekauft. Doch der Richter wurde nach der ersten Sitzung ersetzt. Der neue Richter verurteilte Jabbari wegen Mordes zum Tode.
Nach iranischem Recht ist die einzige Hoffnung für Jabbari, dass die Familie des Toten auf die Vollstreckung des Urteils verzichtet. Inzwischen bemühen sich Menschenrechtsaktivisten weltweit darum, Druck auf Teheran auszuüben, damit der Fall neu verhandelt wird. Zurzeit steht nicht fest, ob die Vollstreckung des Urteils ausgesetzt werden wird.