Steinigen, erhängen, erschießen. Warum Menschenrechte bei den Atomverhandlungen mit dem Iran nicht ausgeklammert werden dürfen

21. Juni 2015 – THE HUFFINGTON POST – Javad DABIRAN

Wie hoch muss der Blutzoll für die Atomgespräche sein?
Über die Atomgespräche der P5+1 mit dem iranischen Regime, die mittlerweile seit fast zwei Jahren andauern und die am 30. Juni wieder einmal ein von den Verhandlungspartnern gesetztes Ultimatum zur Schaffung eines dauerhaften Abkommen zur Vermeidung des Baus von Kernwaffen durch Teheran erreichen, – Ergebnis ungewiss – kann man viel diskutieren.

Iran setzt weiter auf Todesstrafe – Steinigen, erhängen, erschießen.
Kann man dem iranischen Regime überhaupt trauen? Sind Verhandlungen mit Diktatoren und islamistischen Fundamentalisten überhaupt mit dem demokratischen Selbstverständnis vereinbar und sind die Mullahs überhaupt legitime Vertreter des iranischen Volkes?
Das sind einige der Fragen, die viele Kritiker stellen. Die Befürworter der Verhandlungen halten dagegen, dass die einzig andere Lösung Krieg wäre und dass die Mullahs nur durch Konzessionen zu einer Verhaltensänderung gebracht werden können.
Doch in all den Diskussionen geht es kaum um eines: Um das iranische Volk selbst. Die Mullahs und auch die Verhandlungspartner betonen, dass die Verhandlungen mit dem Regime rein technischer Natur im Hinblick auf Kernwaffentechnologie sind, doch man fragt sich als Beobachter, warum sämtliche Außenminister der P5+1 immer wieder vor Ort sind.
Wenn die Atomverhandlungen eine politische Dimension haben – und das hatten sie immer, weil das Ergebnis eines atomar bestückten Regimes politische Konsequenzen für die Region und die Welt haben – dann muss man auch über die Menschenrechte im Iran reden, denn sie sind nicht von den Verhandlungen zu trennen.
Und es ist eine Frage, die nicht unwesentlich ist. Alleine kurz vor dem Ramadan wurden im Iran 32 Gefangene hingerichtet. Am Dienstag starben zeitgleich 25 Gefangene im Gohardasht Gefängnis in Karaj am Galgen. Am Montag wurden im Zentralgefängnis derselben Stadt vier Menschen gehängt. Am 17. Juni starben je ein Gefangener in Sari und Eqlid. Beide Hinrichtungen fanden öffentlich statt. Zudem wurde ein Gefangener in Maschhad gehängt und 22 Gefangene wurden in Shiraz in Todeszellen verlegt und stehen vor ihrer Hinrichtung.
Dieser Blutzoll, dem seit dem Amtsantritt von Präsident Rohani über 1800 Menschen zum Opfer gefallen sind, kann nicht wegen einer „technischen Frage” ad acta gelegt werden. Sie muss zumindest separat von der internationalen Gemeinschaft behandelt werden. Das iranische Regime ist nicht nur ein Hersteller von Kernwaffen, sondern auch ein Menschenrechtsverletzer und Unterstützer von Terrorismus. Man kann nicht auf der einen Seite betonen, dass die Atomgespräche damit nichts zu tun haben, aber auf der anderen Seite blind gegenüber diesen Fragen bleiben, um genau diese Verhandlungen nicht zu gefährden.
Daher müssen die Menschenrechtsverletzungen mindestens unabhängig von den Atomverhandlungen vor dem UN Sicherheitsrat debattiert werden. Ajatollah Khamenei und andere Verantwortliche des Regimes müssen für die begangenen Menschenrechtsverletzungen angeklagt werden, vor allem bei den willkürlichen Hinrichtungen gegenüber politischen Gefangenen, wie kürzlich der kurdische politischen Gefangenen Mansour Arvand.
Der bekannte Sportler aus Mahabad wurde als „Feind von Gott” aus rein politischen Gründen verhaftet und ohne die Möglichkeit der Verteidigung durch einen Anwalt verurteilt, inhaftiert, gefoltert und schikaniert und trat dagegen in den Hungerstreik. Man versprach ihm darauf hin, dass seine Todesstrafe in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt wird. Am 14. Juni wurde er dennoch hingerichtet.
Diesen Blutzoll mit Hinweis auf die „technischen Verhandlungen” zu übersehen, ist nicht nur ein großer Fehler der internationalen Gemeinschaft, sondern sie macht sich damit zu schweigenden Mittätern schwerster Menschenrechtsverletzungen am iranischen Volk und seinem Willen zur Einhaltung von Würde und Meinungsfreiheit.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.